.As 18.
1868.
Wochenblatt
für den vorhinnigen
MegierungsbezirkHanau.
Hanau^ Donnerstag den 30. April 1868.
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Gesetzgebung. Personalchronik.
Die am 18. b. M. ausgegebene Nr. 16 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) die mit dem 1. Januar d I. in Kraft getretene Landwehrbezirkseintheilung für den Norddeutschen Bund und das Großherzogthum Hessen ; 2) Allerhöchste Kabinetsordre vom 26. März 1868, betreffend die Entlassung der Reserven pro 1868 und die Einstellung der Rekruten pro 1868/69 für das stehende Heer des Norddeutschen Bundes.
Die am 21. d. M. ausgegebene Nr. 17 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Gesetz vom 8. April 1868, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend; 2) Ver- orvnung vom 13. April 1868, betreffend die Ein- berufung deS Zollparlaments; 3) Allgemeine Verfügung vom 30. März 1868, betreffend das Verfahren zur Erledigung von Zweifeln und Differenzen in Stempelsachen bei den Gerichten und Notaren in den Bezirken der Appellationsgerichte zu Cassel, Wiesbaden, Frankfurt a. M. und Kiel; 4) Bekanntmachung, die Polizeidirektionen betreffend; 5) Bekanntmachung, wonach die im vormaligen Kur- fürstenthume Hessen ausgegebenen Kassenscheine vom
1. Januar 1869 ab nicht mehr bei öffentlichen Kassen als Zahlung angenommen werden; 6) Bekanntmachung, wonach die Gradmessung innerhalb deS Regierungsbezirks Cassel fortgesetzt wird; 7) Bekanntmachung, die Zulassung von Clvilsupernumera- rien bei den Eisenbahnen betreffend; 8) Personalchronik.
Der mit Bersehung der Landrentmeisterstelle bisher beauftragte Oberzahlmeister Hempel ist nunmehr zum Landrentmeister bestellt worden.
Dem konzessionirten Markscheider A. E Y ist die Verlegung seines Wohnsitzes von Reichelsdorf nach Cassel gestattet worden.
Der beauftragte Rechnungsführer Ferdinand Groß ist zum Kassirer deS Königlichen Leihhauses zu Cassel bestellt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden
1. Allgemeine Verfügung vom 14. April 1868, betreffend die Beitreibung der in Forstrügesachen festgesetzten Strafen, Werthsersatzgelder und Kosten in den Bezirkur der Appellationsgerichte zu Kiel, Cassel und Wiesbaden.
§. 28. der Instruktion für die GerichtSkosten- rezeturen vom 20. August 1867.
Die in der Instruktion für die Gerichtskostenrezepturen vom 20. August v. I. in Bezug auf die Beitreibung der in Forstrügesachen festgesetzten Geldstrafen, Werthsersatzgelder und Kosten enthaltenen Vorschriften haben bei den Gerichtsbehörden eine verschiedenartige Auslegung gefunden. Zur Beseitigung der hierüber entstandenen Bedenken und um eine einheitliche Kontrolle in Bezug auf die Vollstreckuug der in Forstrügesachen ergehenden Erkenntnisse herbeizuführen, sieht der