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an in dem Abtheilungsbureau zu Schlüchtern und in dem technischen Centralbureau dahier, Vor­mittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, zur Einsicht aufgelegt.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit derLAufschrsft:

„Submission auf Ausführung sämmt­licher Arbeiten zur Erbauung (folgt die Bezeichnung des »der der zu übernehmenden Gebäude)" bis spätestens ' .. ..

am 4. Mai d. I.,

Vormittags 10 Uhr, an uns einzusenden, woselbst die eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.

Cassel am 15. April 1868.

Königlich e Kommission für den Bau der Bebra-Hanauer Eisenbahn.

28. Bekanntmachung.

Bisher ist zugelassen worden, daß auf den Rei-

henbegräbnißplätzen Gräber mit Steinen einge- friedigt wurden, in der Voraussetzung, daß diese Gräber von den Angehörigen ver Verstorbenen bepflanzt und unterhalten würden. Dieses ist bei einer großen Anzahl von Gräbern nicht der Fall; sie bleiben vielmehr wüste liegen und wird

der hierdurch hervorgerufene Mißstand noch ver­mehrt, daß auch der Rasen nicht im Stande ge­halten werden kann.

In Folge dessen sieht man sich veranlaßt, an diejenigen Personen, welche die Gräber von ver­storbenen Angehörigen auf den Reihenbegräbniß- plätzen mit Steinen eingefaßt haben, die Auffor­derung zu richten, diese Gräber zu bepflanzen und zu unterhalten, widrigenfalls man sich genöthigt sieht, die Unifassungssteine wegbringen zu lassen.

Hanau am 20. April 1868.

Die Friedhossdeputation.

Bekanntmachung

29.

Im Leichenhause auf dem neuen Friedhöfe sind eine Anzahl von hölzernen Kreutzen aufbewahrt, welche beschädigt und umgefallen von den Grä­bern entfernt werden mußten. Die Zahl dieser Kreutze wächst immer mehr und können sie, nicht länger aufbewahrt werden.

Es werden deshalb die Angehörigen von dahier verstorbenen und begrabenen Personen ausgefordert, die von den Gräbern der Letzteren entfernten Kreutze innerhalb 4 Wochen abholen zu lassen, da solche nach Ablauf dieser Zeit entweder ver­brannt oder veräußert werden.

Hanau am 20. April 1868.

Die Friedhossdeputation.

S

30. Die bei der hiesigen Renterei ausgeschiedenen alten Akten, etwa 10 Etr., sollen

Dienstag den 28. d. Mts., Morgens 9 Uhr, dahier öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Papierfabrikanten und sonstige Kaufliebhaber werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Ertheilung des Zuschlags nur unter der Bedingung der Vernichtung der Akten durch Ein- stampsen in Papiermühlen ertheilt wird.

Bieber am 18. April 1868.

Der Rentmeister Kaiser.

31.

Oeffentlicher Holzverkauf.

Dienstag den 5. Mai 1868

sollen in dem Forstreviere Wolfgang, unter den üblichen, vor dem Termine bei dem Oberförster zu Wolfgang zur Einsicht aufliegenden Bedingun­gen, die nachaufgeführten Forsterzeugnisse auf daS Höchstgebot verwerthet werden, als:

1) Im Forstortk-Schäfernberg, Abthl. a;

1 Klafter Kieferu-Scheitholz;

4

3

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44s

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Klafter

„ , Reisholz.

2) Im Schlage Beinholz, Abthl. a: Eichen-Scheitholz;

Schock

Klafter Schock

„ Prügel; „ Zopfreisig;

. ger. Reisig; Buchen-Zopfreisig; Kiefern-Scheitholz;

Zopfreisig.

Im Forstorte Hüttensteige, Abthl. a und «: Eichen-Stamm mit 112 Kbkfß.; klafter Eichen-Scheitholz;

Schock

1 Klafter

1 Schock

4)

3z Klafter

Schock

, Prügel;

„ Zopfreisig;

Buchen- Kiefern-Prügel;

„ Zopfreisig.

Im Forstorte Hühnerloch:

Eichen-Scheit; „ Prügel; „ Zopfreisig;

Klafter Lerchen-Scheitholz; „ „ Prügel. 5) Im Schlage Torfhaus, Abthl. b:

Schock Kiefern-Zopfreisig. 6) Im Forstorte Rübenacker: Klafter Kiefern-Scheit;

Kiefern-Scheit;

6z 31

„ „ Prügel; Schock „ Zopfreisig. 7) Im Forstorte Alterwald, Abthl. e: Klafter Kiefern Scheitholz; „ „ Prügel;

2 Schock . , Zopfreisig.

Die Zusammenkunft findet Morgens 9s Uhr