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Ende die revidirten Stammrollen da­hier nachzusehen haben, werden hierdurch angewiesen, die spezielle Vorladung der in den Stammrollen verzeichneten Militairpflichtigen ihrer Orte noch besonders zu bewirken, bezw. bewirken zu lassen und sür deren rechtzeitige Gestellung vor der Kreisersatzkommission £ orge zu tragen. Zu­gleich mache ich Sie nochmals darauf ausmerksam, daß von etwaigen gegen Militairpflichtige erkann­ten Strafen wegen Berbrechen und Vergehen zei­tig anher Anzeige zu machen, wie nicht minder darauf zu halten ist, daß diejenigen Personen, in deren Interesse Reklamationen nach §. 56 der M.-E.-J. erhoben werden, persönlich vor der Kreisersatzkommission erscheinen und die Beweise für ihre Behauptungen beibringen müssen.

Zum KlassifikationSgcschäfte endlich brauchen sich nur diejenigen zum Beurlaubtenstande gehörigen einzusinven, welche Reklamationen wegen Unab­kömmlichkeit zu erheben haben.

Die deSfallsigen Reklamationsanträge sind in passender Form der den Herren Bürgermeistern bekannten Reklamationsformulare zu stellen und haben sich die Herren Bürgermeister mit den Re­klamanten und wo möglich mit einigen zuverlässi­gen Einwohnern, denen eine besondere Bekannt- schast mit den bürgerlichen und Vermögenöver- hältnissen der Reklamanten innewohnt, persönlich dabei einzufinden.

Vorstehendes wollen die Herren Bürgermeister mehrmals in ihren Gemeinden bekannt machen und wie solches geschehen einzuberichten.

Fritzlar am 4. April 1868.

Der Königliche Lavdrath Weber.

20. Königliche Provinzialgewerbe schule zu Bielefeld.

Der neue LehrkursuS an der hiesigen Provin­zialgewerbeschule beginnt am 23. April d. I.

Die Anstalt ist nach den gesetzlichen Bestim­mungen vom 5. Juni 1850 vollständig eingerichtet und besitzt seit 1855 das Recht zu EntlassungS- Prüfungen. Ihr Kursus ist zweijährig, kann aber erfahrungsmäßig nur dann in dieser kurzen Zeit absolvirt werden, wenn der Aufzunehmende sich in einem reiferen Alter befindet und eine möglichst weitreichende allgemeine Schulbildung, etwa die­jenige der Prima oder Sekunda einer Realschule, erlangt hat. Zur Aufnahme ist mindestens ein Alter von 14 Jahren und der Besuch einer höhe­ren Lehranstalt bis zur Tertia ^einschließlich) er­forderlich.

Zweck der Anstalt ist:

a) Vorbildung junger Leute, welche sich in

der Königlichen Gewerbeakademie oder in an­deren polytechnischen Schulen zu eigentlichen Technikern ausbilden wollen. Eisenbahntechniker, Civilingenieure, Konstrukteure, Fabrikanten u. f. w.)

Theoretisch-praktische Ausbildung von künstigen Gewerbetreibenden. (Mechaniker, Maschinenbauer, Chemiker, Mühlenbauer, Maurer- und Zimmermeister, Bleicher, Werk­führer von Fabriken u. s. w.)

c) Vorbildung für solche, die sich in Bau-, Berg- und landwirthschaftlichen Akademieen zu Privatbaumeistern, ^üttenleuten, Oekonomen u. s. w. ausbilden wollen.

Die Schule ist berechtigt, Zeugnisse der Reife zu ertheilen. Durch ein solches Zeugniß kann nicht blos die Aufnahme in die Königl. Gewerbe­akademie, sondern auch die Berechtigung zum ein­jährigen Militairdienst ohne weitere Prüfung erlangt werden. '

Nähere Auskunft (resp, ausführlichen Prospek- tus) ertheilt der Direktor der Anstalt, Herr K ö h- ler, welcher auch Anmeldungen neuer Schüler in der Woche nach Ostern entgegennimmt.

Die Aufnahmeprüfung der Neuangemeldeten findet am Donnerstag den 23. April Statt.

Bielefeld am 18. März 1868.

Das Kuratorium der Provinzialgewerbeschule, v. Ditsurth.

21. Wiesenverpachtung.

Die dem Kloster zu Schlüchtern gehörige, in der Gemarkung Hanau belegene Wiese ar f dem unteren Bruch, Gewand 14: 3 Vtl. 38 Ruthen, nach neuer Katasterbezeichnung Karte UU. dèr. 38 f Acker 15 Ruthen, soll von 1868 an auf 6 Jahre anderweit verpachtet werden und ist Ter­min hierzu auf

Mittwoch den 22. d. Mts.,

Morgens 8 Uhr, in das Rentereigeschäftslokal dahier anberaumt worden.

Hanau am 14. April 1868.

Königliche Renterei. Baur.

22Nachdem der interimistische Stadtkämmerer, Herr Stadtschreiber Schäfer zu Bockenheim zum Erheber der Dispensationsgebühren für Haustrauungen und Haustaufen für den Amts­gerichtsbezirk Bockenheim von der unterzeichneten Stelle bestellt worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau am 9. April 1868.

Königliches Waisenhausvorsteheramt.

Kühnert.'