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eventuell zweiter auf

den 9. Juni d. I., eventuell dritter auf

den 7. Juli d. 3., jedesmal

Bormittags 9—12 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht anberaumt worden.

Etwaige weitere Pfandgläubigcr haben ihre Ansprüche, bei Meidung der Ausschließung, bezw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, in dem ersten Verkaufstermine anzumelden und durch Urkunden­vorlegung zu begründen.

Schlüchtern am 10. März 1868.

Königliches Amtsgericht. Schrader.

»t. Becker.

II. Wittgenborn. Nachdem auf Antrag eines Pfandgläubigers gegen den Ludwig Knoth VII. zu Wittgenborn, Verklagten, Forderung betr., an die Stelle der am 15. August 1865 anberaumten Verkaufstermine andere, unv zwar erster auf den 21. April d. I., eventuell zweiter auf

den 19. Mai d. I. und dritter auf

den 1 6. Juni d. I., jedesmal

Vormittags 11—12 Uhr Kontumazirzeit, angesetzt sind, so wird dieses mit Bezug auf die Bekanntmachung in den Provinzial-Wochenblättern Nr. 35 und 36 von 1865 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wächtersbach am 28. Februar 1868. Königliches Amtsgericht.

H attenb a ch.

vt. Bode.

12. Langendieb ach. Bekanntmachung.

Auf Betreiben eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf folgender, auf den Namen des Wilhelm Löschengruber zu Rückingen kata- strirten, in der Gemarkung Langendiebach gele­genen Immobilien, als: Karte. R.

J. 15 35 Land, vorm Linnes;

0. 391 34 „ bei der neuen Straße;

306 25 „ beim Selbolder Wald, erkannt und zu dessen Vollziehung erster Verkaufs­termin auf

den 2 3. April d. 3., eventuell zweiter Verkaufstermin auf den 2 0. Mai d. J. und dritter Verkaufstermin auf den 18. Juni d. I., jedesmal

Vormittags 11—12 Uhr, anher anberaumt.

Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Berkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der beson­deren Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzu- melden und urkundlich zu begründen.

Langenselbold am 12. März 1868.

Königliches Amtsgericht.

Reinhard.

vt. Bauer.

13. Langenselbold. Bekanntmachung.

Auf Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf nachverzeichneter, auf den Namen der Ehefrau des Peter Klingenstein, Heinrichs Sohn, Margaretha, geb. Schäfer, dahier, fata» stritten und in hiesiger Gemarkung belegenen Im­mobilien, als:

Ackerland:

Karte. A R.

G. 213 I 37 im Kochgrund;

W. 325 I 32 auf dem Linnes;

FF. 312 { 12 auf dem rothen Pfuhl;

SS. 491 — 23rJ in den Spitzäckern.

Wi esen:

UU. 75 — 84 unter der Harth ;

186 — 104 hinter der Bette;

VV. 20 — 21unter der Harth ;

21 — 3T’ff i

112 — 16 J daselbst;

XX. 193 — 64 bei der Pfarrwiese;

236 — 33 vor der Brücke.

Weinberge:

EE. 732 — 154 in den Eisenbergern;

1135 — 10 4 in der mittelsten Länge, erkannt und zu dessen Vollziehung erster Verkaufs« termin auf

den 23. April d. I., eventuell zweiter Verkaufstermin auf den 20. Mai d. J.

und dritter Verkaufstermin auf

den 18. Juni d. 3., jedesmal

Vormittags 11—12 Uhr, anher anberaumt.

Etwaige weitere Pfandgläubiger haben, ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezw. der beson­deren Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzu­melden unnd urkundlich zu begründen.

Langenselbold am 11. März 1868.

Königliches Amtsgericht.

Reinhard.

vt. Bauer.

14. Mittelbuchen. Auf Antrag eines Pfand­gläubigers sollen nachverzeichnete, in Mittelbucher Gemarkung gelegene, auf den Namen des Johan­nes Heßler, Heinrichs Sohn, daselbst katastrirte Grundstücke: