^14.
1868.
Wochenblatt
für den vorhinnigen
Regierungsbezirk Oana«.
Hanau^ Donnerstag
den 2. April 1868.
Gesetzgebung.
Die am 21. d. M. ausgegebene Nr. 10 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Bekanntmachung, die Forstakademie zu Münden betreffend; 2) Bekanntmachung, die Behufs Aufnahme in die Königlich Preußische allgemeine Wittwen- Verpflegungsanstalt zu Berlin einzureichenden Dokumente betreffend; 3) Bekanntmachung, die Einfuhr unV Durchfuhr von Spielkarten aus anderen Zollvereinsstaaten nach oder durch Württemberg, resp, das Herzogthum Braunschweig betreffend; 4) die Beförderung von 124 Revierverwaltern zu Königlichen Oberförstern.
Die am 25. d. M. ausgegebene Nr. 11 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Gesetz vom- 5. März 1868, wegen Aenderung der Stempelsteuer in den Regierungsbezirken Cassel und Wiesbaden, mit Ausnahme der Stadt Frankfurt a. M, nebst angedrucktem Tarife rc.; 2) Gesetz vom 24. Februar 1868, betreffend die Todeserklärung von Personen, welche an den in den Jahren 1864 und 1866 geführten Kriegen Theil genommen haben; 3) Gesetz vom 9. März 1866, betreffend die Verwendung der Jagdscheingebühren in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheilen und die Gültigkeit der Jagdscheine im ganzen Preußischen Staatsgebiete; 4) Gesetz vom 9. März 1868, betreffend die Bestimmungen der Wahlen zum H«use der Abgeordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten Landestheilen; 5) Bekanntmachung, wonach in Verhinderungsfällen das
Amtsgericht zu Schmalkalden die Vertretung des Amtsgerichts zu Brotterode zu übernehmen hat;
6) Personalchronik der Königlichen Forstbeamten.
Ernennungen, Beförderungen re.
Dem außerordentlichen Pfarrer und dermaligen Pfarrassistenten zu Gensungen, Johann Wilhelm Klöffler aus Felsberg, ist die zweite Pfarrstelle in der Stadt Wolfhagen übertragen worden.
Allgemeine Verfügungen der Dherbehörden
1. Die Herren Physiker des diesseitigen Geschäftsbezirkes werden daran erinnert, daß sie sich wegen Ueberlassung von Impfstoff nicht mehr anher, sondern an die Königliche Schutzblatternimpfungsanstalt in Berlin zu wenden haben. Cassel am 10. März 1868.
Königliches Obermedizinalkollegium das. Cram er.
vt. Schwarzenberg.
2. Gntsverpachtrmg.
Das Königliche Domänengut zu Netra, im Kreise Eschwege, an der Poststraße zwischen Cassel und Eisenach gelegen, circa 1000 Acker Grundfläche enthaltend, soll vom 1. Mai d. I. an auf 18 Jahre — bis zu Johannis 1886 — verpachtet werden, wozu öffentlicher Steigerungstermin auf Donnerstag den 16. April d. I.,
Morgens 10 Uhr, in das Regierungslokal zu Cassel bestimmt wird.
Bewerber haben ihre landwirthschaftliche Qua-