1868.
ochenblatt
für den vorh innigen
SkegierungsbezirkHannu.
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Hanau^ Donnerstag den 12. März 1868.
Gesetzgebung.
Die am 5. d. Mts. ausgegebene Nr. 6 des Amtsblattes von diesem Jahre enthält:
1) Allerhöchster Erlaß vom 22. Januar 1868, betreffend die Einführung der siebenten Ausgabe der Pharmacopoea Borussica etc. in die durch die Gesetze vom 2U. September und 24. Dezember 1866 mit der Monarchie vereinigten Landestheile; 2) Gesetz vom 17. Februar 1868, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thaler zur Deckung von Vorschüssen für Eisenbahnanlagen, zur Beschaffung von Betriebsmitteln für bereits bestehende Eisenbahnen und zur Erweiterung des Eisenbahnnetzes; 3) Anweisung für die Aichungsbehörden in der Provinz Hessen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend das Preußische Medizinalgewicht vom 16 März 1867; 4) Anweisung vom 3. Februar 1868, zur Ausführung der Verordnung vom 22. September 1867, wegen exekutivischer Betreibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlicher Abgaben und Gefälle, Kosten rc. in den durch die Gesetze vom 2ü. September und 24. Dezember 1866 mit der Preußischen Monarchie vereinigten neuen Landestheilen; 5) Bekanntmachung wegen Einlösung der am 1. März 1868 fälligen Schatzanweisungen;
6) Bekanntmachung, betreffend die auf den 20. März d. I. einberufene ordentliche Generalversammlung der Meistbetheiligten der Preußischen Bank; 7) die Beauftragung zur Wahrnehmung der Geschäfte eines Polizeianwalts bei den Amtsgerichten^ Eiterfeld, Amöneburg, Niederaula, Schlüchtern, Schmalkalden und Rauschenberg; 8) Bahnpolizeireglement für die Bebra-Hanauer Eisenbahn und die Hessische
Nordbahn; 9) Bekanntmachung, wonach Studirende des Baufaches, welche die Prüfung für den Preußischen Staatsdienst nicht ablegen wollen, auch zu Ostern in die Bauakademie eintreten können; 10) die Zulassung deö Geschäftsbetriebes der Deutschen Feuerversicherungsaktiengesellschast zu Berlin im Regierungsbezirke Cassel; 11) Anweisung der Amtsgerichte, von allen Eigenthumsveränderungen, welche Bergwerke betreffen, mit der gerichtlichen Bestätigung, bzw. dem Eintrag in das Generalwährschasis- und Hypothekenprotokoll den zuständigen Bergrevierbeamten Kenntniß zu geben; 12) Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung der Münscher-Sliftung; 13) Verleihungsurkunden; 14) Erlaß, wonach der Gebrauch der Scheidemünzen süddeutscher Währung in den ehemals Kurhcssischen Provinzen Hanau und Fulda und in den ehemals Bayerischen Landestheilen bis auf Weiteres gestattet sein soll; 15) Bekanntmachung, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes; 16) Polizeiverordnung, in Betreff der Einführung von Wocheumärkteu in der Stadt Rotenburg.
Pränumerationen auf dieses Blatt werden von allen Königlichen Postanstalten entgegengenommen und kostet das Exemplar auf Druckpapier 1 Thlr, auf Schreibpapier If Thlr. jährlich.
Ernennungen, Beförderungen rc.
Dem bisherigen Pfarrer zu Beenhausen, Ferdinand Wilhelm Hellwig, ist die erledigte Haupt-