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Statt solcher Bescheinigungen sind auch Jnte- rimsbürgscheine zulässig, welche mit Bescheinigun­gen der betreffenden Bürgermeister über die Zahl­fähigkeit und über die eigenhändige Namens- nnterschrist der Bürgen versehen sind.

Auf erfolgten Zuschlag sind die Nummerzettel (Holz- rc. Abfuhrscheine) längstens innerhalb acht Tagen bei der Königl. Renterei zu Hanau gegen Einzahlung des Kaufgeldes oder gegen von der bezeichneten Renterei für annehmbar erklärte Bürgschaft in Empfang zu nehmen.

Wolfgang am 10. Februar 1868.

Der Königliche Revierverwalter

Bock.

Erledigungen von Schullehrerstellen.

Bewerber um die erledigte Lehrerstelle zu Schweben werden ausgefordert, ihre mit den vor­geschrieben Zeugnissen versehenen Meldungsgesuche binnen 4 Wochen dahier oder bei dem Lokal­schulinspektor Herrn Pfarrer Lomb zu Flieden einzureichen.

Fulda am 1. Februar 1868.

Für den Königlichen Polizeidirektor: Wagner.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

20. Zur Auswanderung nach Amerika haben nach- 1. gesucht:

1) Barbara Katharine Kranz, 55 Jahre alt, von Vollmerz, für sich und ihre Tochter gleichen Namens, um Ertheilung von Reise­pässen:

2) Valentin Bös zu Sarrod, für seinen Sohn Wilhelm Bös, um Entlassung aus dem Staatsverbande.

Schlüchtern am 7. Februar 1868.

Der Königliche Landrath v. Wolff.

21. Circular.

Die Königl. Bezirkskommandos haben durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, daß die Invaliden, welche zu Militairpcnsionen anerkannt sind, etwaige, durch Umzug nach anderen Orten rc. veranlaßte bezügliche Wünsche hinsichtS des Modus der Pensionszahlung, welche sie z. B. aus einer anderen Kasse, als der, welche zuerst zur Auszahlung der Pension angewiesen war, künftig erhalten wollen, bei den betreffenden Regierungen schriftlich an,ubringen haben, nicht aber, wie dies in letzterer Zeit häufig geschehen ist, beim Gene­ralkommando oder anderen Militärbehörden.

Von Seiten des Generalkommandos.

Der Chef des Generalstabes, gez. Graf v. Walder fee, Oberst.

Frankfurt a. M. am 4. Februar 1868.

Abschrift vorstehenden Erlasses bezw. der Königl. Polizeidircktion zu Hanau zur gefälligen weiteren Bekanntmachung.

gez. Gericke, Major z. D. und Bezirkskommandeur.

Vorstehender Erlaß wird zur öffentlichen Kennt­niß gebracht.

Hanau am 5. Februar 1868.

Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.

Wind ecken. Wegen einer gegen den Bäcker­meister Johs. Lind von hier ausgeklagten Schuld- forderung sollen die nachgenannten, demselben zu­gehörigen, in und bei hiesiger Stadt belegenen Immobilien, als:

Brandvers. -Nr. 199:

Pmb. V. R.

37 — 21è ' Wohnhaus mit Hinterbau, Scheuer, 38 — 14 »Stallung und Hofraum, in der

Hanauer Straße.

A eck er im Felde hinter der Stadt: 168 2 1 hinter der Hohl;

172 1 28 auf dem Gleichen;

124 1 4 auf der Leimenkaute:

63 2 12j am Wartbauw;

70 2 — an der Hanauer Straße;

198 1 31 an den 13 Nußbäumen, das obere Theil;

199 1 2 hinter der Stadt, im Grund.

A eck er im Ober- und Niederfelde: 124 1 14 auf der Leimeukaute;

204 — 27 zu Steinhausen;

34 1 241 mitten im Nicderfeld;

125 — 35 in der Klinge;

119 1 3 am Holzweg;

15 2 29 in der Aue ;

84 ( 4 11 am Auer Weg;

85 f

194/ 2 2 am Ohlenberg;

195)

141 — 39 im Wasserfall.

A eck er im Felde gegen Buchen und Städten;

225 2 12 stößt auf die hohe Straße;

243 1 39 bei der Sierzwiese;

294 2 10{ stößt auf den Dorfelder Weg;

327 1 12 auf dem Gleichen;

258 2 2 am Bücherweg;

319 ( 2 15 s am Städterberg;

320 i

407 2 7 an der Hanauer Hohl;

390 1 16J aufm Geilenberg, getrommt, das Theil nach dem Weg.