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gemusterten hellgrünen Unterdrücke in grauer f rechts die Werthzahl 5,

in schwarzer Farbe:

links: das große Preußische Wappen und unter in einem gemusterten Achteck die Zahl 5 rechts: Darlehns-Kassenschein

Fünf Thaler vollgültig in allen Zahlungen Gesetz vom 23. Dezember 1867- Berlin, den 2. Januar 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Löwe. Meinecke.

Die Strafandrohung gegen die Nachbildung in dreifacher Wiederholung.

Die Rückseile hat einen in anderem Muster ausgeführten Unterdrück in matter grüner Farbe und in diesem in der Mitte zwei gegen einander gewendete Merkursköpfe.

In schwarzer Farbe steht:

rechts und links parallel mit den Rändern 5 Thaler 5, oben die Nummer, zwischen den beiden Köpfen, ungefähr auf gleicher Linie mit deren un­term Rande, Lit. (A bis D) und darunter neben dem Worte „ausgefettigt" die Unterschrift des Ausfertigungsbeamten.

Berlin am 1. Februar 1868. Hauptverwaltung der Staatsschulden, von Wedell. Löwe. Meinecke.

6. Nach weiteren Bekanntmachungen des Fürstlich Schwarzburg-Sondershausen'schen Ministeriums ist 1) der Endtermin zur Einlösung der auf Grund des Gesetzes vom 20. Dezember 1855 emitlirten Fürstlich Schwarzburg - «sonders- hausen'schen Zehnthaler - Kassen­scheine auf den I.März d. I. festgesetzt, und 2) die Frist zur Einlösung der präkluvirten, auf Grund des Gesetzes vom 25. Oktober 1852 emitlirten Fürstlich Schwarzburg-So n- derShausen' scheu Einthaler -Kassen­scheine bis zum 31. Mai d. J. erstreckt worden.

Wir bringen die» mit dem Bemerken zur öffent­lichen Kenntniß, daß die Inhaber solcher Kassen­scheine dieselben, vor dem Ablaufe der gesetzten Termine, bei der Fürstlichen StaatShauptkasse zu Sondershausen zum Umtausche einzureichen haben, und daß für dieselben nach Ablauf der Termine eine Ersatzleistung in keinem Falle mehr Statt findet, vielmehr die in den früheren Bekannt­machungen des gedachten Ministeriums angedroh­ten Nachtheile unwiderruflich eintreten.

Cassel am 1. Februar 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Äischoffshausen.

7. Dem Kaufmann Friedrich RakhMaün dahier ist für den Umfang des diesseitigen Regierungs­bezirkes auf Widerruf gestattet worden, den Trans­

port von Auswanderern über Bremen nach Ame­rika durch die Schiffseigner und Schiffsexpcdiknten W. Stiffer und Comp. in Bremen nach Maß­gabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu vermitteln und zu dem Zwecke nach dem geneh­migten Formulare Verträge abzuschließen.

Cassel am 30. Januar 1868.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Bisch o ffsh ausem

8. Der Kreissèkretar Metz von Melsungen ist der hiesigen Generalkommission zur Beschäftigung überwiesen worden.

Cassel am 7. Februar 1868.

Königliche Generalkommission. Wilhelmy.

9 Bekanntmachung.

Die Pfarrstelle zu Mittelbuchen ist erledigt. Bewerber um diese Stelle haben ihre deShalbigen Gesuche binnen vier Wochen dahier einzureichen. Hanau am 6 Februar 1868.

Königliches evangelisches Konsistorium. Weyrauch.

vt. Süö.

io. BekanNtmackuug.

Der Kanonier Andreas Wilhelm Dietrich der 5. 4psündigen Batterie des Hessischen Feldar- tillerieregimentS Nr. 11, aus Melsungen, Kreis Cassel, gebürtig, hat sich am 23. November 1867 aus der hiesigen Garnison entfernt und ist bi« jetzt nicht zurückzekehrt. Derselbe wird hierdurch aufgeforoert, sich spätestens in dem auf

den 1 2. Juni 1868,

Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Königlichen GouvernementSgerichts- lokale anberaumten Termine einzufinden, widrigen­falls die gegen ihn eingeleitete Untersuchung ge­schlossen, er für einen Deserteur erklärt und eine Geldstrafe von 50 bis 1000 Thalern gegen ihn verhängt werden wird.

Mainz am 1. Februar 1868.

Königliches Gouvernementsgericht.

11. tzrncvnung.

Der zum zweiten Pfarrer und Rektor zu Wächtersbach präsentirte Kandidat der Theologie Heinrich Ernst Calaminus auS Hanau ist be­stätigt worden.

12. Ich bringe hiermit zur Kenntniß der Pferde- züchtet in der Provinz Hessen, daß da» Beschäl­geschäft auf den Stationen Cassel und Marburg am 10. Februar d. I. seinen Anfang nehmen wird, während solches auf allen übrigen, zum Ressort des hiesigen LandgestütS gehörigen Sta­tionen, namentlich auch zu Hilders und Gladen­bach, mit dem 2. März b. I beginnt.

Cassel am 22. Januar 1868.

Der Landstallmeister v. Unger.

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