Wochenblatt sür den vorhinnigen Regierungsbezirk Hanan.
Hanau, Donnerstag den 13. Februar 1868.
Allgemeine Verfügungen der OberLebörden.
1. Geeignete Aerzte, welche die Staatsprüfungen absolvirt haben, werden aufgefordert, sich zur Versetzung der Phhsikatöassistentenstelle zu Barchfeld, womit der Bezug einer monatlichen Vergütung von 16 Thalern 20 Sgr. verbunden ist, zu melden.
Cassel am 20. Januar 1868. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Bisch offshause n.
2- Bekanntmachung, den Bezug von Nistkästen betreffend.
Seit einer Reihe von Jahren haben sich die Vögel, und gerade die nützlichsten Arten derselben, in bedenklicher Weise vermindert Die nachthei'igen Folgen dieser, hauptsächlich durch unablässig -er- folgungen herbeigeführten Verminderung treten zum Nachtheil der Land- und Forstwirthschaft von Tag zu Tag mehr hervor. Alle Landt und Wald-, Garten- und Wiesenbesitzer sollten deshalb auf das nachdrücklichste dahin wirken, daß jenen nützlichen Thieren derjenige Schutz zu Theil werde, den sie, ihrer außerordentlichen Dienste wegen, in so hohem Maße verdienen. Die Vögel nehmen ihren dauernden Aufenthalt nur in denjenigen Lokalitäten, welche ihnen neben ausgiebiger Nahrung entsprechende Gelegenheit zum Nisten bieten. Unter den Jnsektenvertilgern stehen nun die in Höhlungen Nistenden, die sog. Höhlenbrüter, ihrer Nützlichkeit halber oben an. Mit dem täglich mehr Statt findenden Schwinden alter, hohler
Bäume, welche einer bessern Forstkultur weichen müssen, werden jedoch gleichzeitig die natürlichen Brutstätten jener Thiere immer seltener, es bieten aber die sog. Nistkästen einen vortrefflichen Ersatz. Indem wir dazu auffordern,! derartige Nistkästen an hierzu geeigneten Plätzen recht zahlreich aufzuhängen, machen wir gleichzeitig darauf aufmerksam, daß dieselben der Natur der einzelnen Höhlenbrüter entsprechend, von der Holzwaaren- fabrik von H. E. Frühauf in Schleusingen (im Thüringerwalde) zu dennachstehenden, der soliden Arbeit gegenüber äußerst billigen Preisen zu beziehen sind.
Cassel am 27. Januar 1868.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, v. Bischoffshausen.
Preise der Nistkästen:
1) Für Staare, weiße Bachstelzen, Wendehälse rr. auf Bäumen, an Gebäuden re. in 20 bis 30 Fuß Höhe anzubringen, pr. Stück 7| Sgr., pr. Dutzend 3 Thlr.
2) Schlafkästen, zum gemeinschaftlichen Uebernachten einer größeren Anzahl von Vögeln (Meisen und dergl.) im Herbst und Winter, jedoch auch zum Nisten im Frühjahre geeignet, pr. Stück 7^ Sgr., pr. Dutzend 3 Thlr.
3) Für Sperlinge (während der Heckzeit eifrige Raupen- rc. Vertilger) und andere Bögel ähnlicher Größe, anzubringen an Bäumen 15 bis 20 Fuß hoch, pr. Stück 7; Sgr, pr. Dutzend 3 Thlr.