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bei dem Königl. Revierverwalter zu Sterbfritz eingesehen werden.
Zum Milbieten können außer Denjenigen, deren Zapifähigkeit notorisch ist, solche zugetassen werden, we.che dem ausbietenden Beamten eine Bescheinigung des Ortsvorstandes ihres Wohnortes mit beigedrucktem Gemeindesiegel vorlegen, aus Welcher ihre Zahlfähigkeit hervorgeht.
Statt solcher Bescheinigungen sind auch Jnte- rimsbürgscheine zulässig, welche mit Bescheinigungen der betreffenden Bürgermeister über die Zahlfähigkeit und über die eigenhändige Namens- nnlerschrist der Bürgen versehen sind.
Auf erfolgten Zuschlag sind die Nummerzettel (Holz- rc. Abfuhrscheine) längstens innerhalb acht Tagen bei der Königl. Forslkasse zu Schwarzenfels gegen Einzahlung des Kausgeldes oder gegen von der bezeichneten Forstkasse für annehmbar erklärte Bürgschaft in Empfang zu nehmen.
Sterbsritz am 20. Januar 1868.
Der Königliche Revierverwalter Jericho.
33. Im Walseuhausverlagskompwir zu Cassel ist zu haben:
Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat, vom 31. Januar t 850, zwei Bogen in Quart, auf Druckpapier, Preis l‘/s Sgr.
34. Verzeichnis) der bei dem vereinigten evangelischen Waifen- Hause dahier im zweiten Semester 1867 eingegangenen Liebesgaben.
1867. A. An Geld. '
Oktober. p. kr. hlr.
8. B ei heutiger Ausleerung der beiden Oferstöcke im Waisenhause fand sich vor:
1) In einem Papierchen mit der Inschrift i „Für die armen Waisen" .........1 — —
2) in einem desgleichen ... — 2 2 3) bloß gelegen ...... 841
26. Bon einer ungenannten Freundin der Waisen aus Roßdorf ... 1-- Dezember.
28. Von einer ungenannten Freundin der Waisen aus Mittelbuchen . 1 45 —
28. Von einer ungenannten Freundin der Waisen aus Salmünster . . — 4 —
30. Von einem ungenannten Freunde der Waisen mit der Bitte: „die 4 ersten Verse des 446. Liedes aus dem reformirten Gesangbuch singen zu lassen ...... 1 30 —
1868. ff. kr. hlr. Januar.
4. Bei heutiger Ausleerung d r r Qpferstöcke und Büchsen fand sich vor:
1. in den beiden Opfer- stöcken im Waisenhause:
1) in einem Papierchen mit der Inschrift: „30 kr. fnrdie Waisen mit der Bitte die Lieder zu singen: „Wer nur den lieben Gott läßt walten, :c " und „Was Gott ist, das ist wohl
gethan, rc."......— 30 —
2) in einem desgl. mit der Bitte: „ein schönes Dankgebet zu verrichten und ein Dauklied zu zu singen"....... 1 32 —
3) in einem Papierchen mit der Bitte: „die Lieder aus dem reformirten Gesangbuch singen zu lassen: „Gott sorgt für mich rc.", „Was Gott thut, das ist wohlgethan rc." und „Sorge
doch für meine Kinder rc." . — 12 —
4) in einem desgl. ohne Inschrift 1 ---
5) bloß gelegen..... 7 13 —
11. im Opferstock unterm
Thurm der Johanneskirche: bloß gelegen.......1 52 —
111. in den Büchsen aus den Gasthäusern:
1) in der Sonne.....— 7 2
2) im weißen Ochsen .... — 22 2 3) im goldenen Löwen . . . — 11
4) im goldenen Faß . . . . — 31 —
5) in der Stadt Bremen. . . — 12 —
6) im Adler ....... — 50 3
7) in der goldenen Gerste . . — 4 —
8) im grünen Wald . ... — 25 1.
0) im hessischen Hof . . . . — 28 —
10) im goldenen Herz . . . . — 3 2
11) bei Herrn Kaffeewirth Krug — 8 1
12) in der schwedischen Krone . — 11 —
13) im Karlsberg..... 3 28 2
14) im deutschen Haus.... — 37 1
15) bei Herrn Gastwirth Schreher — 3 —
16) bei Herrn Gastw. Guthmann — 51 3
17) im Frankfurter Bau ... — 8 -
18) bei Herrn Gastwirch Kaiser. — 21 3
19) in den 3 Gänsen .... — 18 1
20) im Riesen ....... 1 16 1
21) im König von Schweden. . — 2 3
22) in der weißen Taube . . . — 18 —
23) im Elephanten .....— 25 2
24) im Schützenhof.....— 35 3
25) in den 3 Schwänchen... — 8 1