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Meteorologische Beobachtungen vom 23. Dezbr. bis 29. Dezbr. 1867 zu Hanau

T

Barometer (bei 0® R.) Pariser ll u. Lin.

Tbermo- iueter.

0 R.

2

Dunst­druck. Par. Lin.

W i n d. Richt.Stärk.

Niederschlg.

Karakt. Kb."

Himmels ansicht.

Bemerkungen. ,|

Dezbr.

23.

27",1U".67.

+1,031

94,1t

2'",05.

W. leichter.

wolkig

24

25.

26.

28H.1"'.43

28M'"',19.

28",OwM1.

0,50".

1,40.

-2,97 V

94,6t

84,7 t

91,5t

l'",81. r",48. l"',39

SW. leichter.

Mg. 0. Nm. 80.sehrlcht. Mg.80.Nm. NO. leichter.

Mg.duflig Tg.v. htr. völl.heitr.

wolkig

, 27.

28",F',38.

-1,73".

85,9 t

U",48

NO. leichter.

völl.heiter

28.

29.

27", 11'",69.

27",8-,76.

-0,20 V

0.00.

81,5t

85,4 t

l'",58.

l'",71

NO. Wind­stille.

ODig.SW.iim iW. leichter.

Schnee 13,0

Mg u.Ab. duftig,Tg. völl.heiter trüb

Schneite Morgens von 6 bis 7j Uhr.

Mr. t-, Müller. 1

Besondere Bekanumachungen

1. Bekanntmachung.

Die städtische Behörde hat auf ihr an König. Uche Regierung zu Cassel gerichtetes Gesuch, hö­heren Orts darauf anzutragen, daß die Vollziehung der Verordnung vom 24.August 1867, das Münz- Wesen in den neuerworbenen Landen betreffend, 2 für Hanau und die Umgegend sistirt werde, die nachstehend: Entscheidung erhalten:

Auf den Bericht vom 2. L M. eröffnen wir Ihnen, daß unseres Erachtens die Bestim­mungen der KabinetSordreS vom 22. Juni 1823 und vom 25. Mai 1826, welche für ren Privatverkehr die Benutzung fremder Scheidemünze und die Buchführung in ande­rer als der Thalerwährung untersagen, mit ihren Strafbestimmungen durch das Münz­gesetz vom 4. Mai 1857 beseitigt sind, und daß so lange diese Ansicht nicht durch gègen- theilige gerichtliche Erkenntnisse reprobirt ist, wir keinen genügenden Anlaß finden, eine Aufhebung oder Abänderung der Verordnung

der Verwaltungs- und Finanzdehörden.

vom 24. August L I in Antrag zu bringen;" was an durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 31 Dezember 1867.

Der Oberbürgermeister Cassian.

Bekanntmachung.

Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß der Unteroffizier Johann Georg Appel dahier zum Controleur bezüglich der Ver­brauchsabgabe von Fleisch und Wilhelm Ni­colaus von hier zum Aufseher im städtischen Schlachthause bestellt worden sind.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß für alles,Vieh und Fleisch, welches ein oder durch­gebracht werden soll, am Nürnberger Thor bei Frau Brenz el, am Kanalthor bei Löber und in der Vorstadt bei Kaufmann Di der ich ein Deklarationsschein erwirkt werden muß.

Hanau am 31 Dezember 1867.

Der Oberbürgermeister

Cassian

bedruckt u«> »erlegt in der Buchdruckes de« vereinigter. ev»ng»l. Waisenbauses