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sind dieselben für baare Einzahlungen nach Däne- mark und nach den Vereinigten Staaten vonNovd- amerika verwendbar.
Die Formulare werden von den Postanstalten unentgeltlich verabfolgt. Die Ausgabe derselben beginnt am 1. Januar 1868. Die Korrespondenten werden darum ersucht, die in ihren Händen beftnd- lichen alten Fermulareßbei^Empfangnahme neuer zurückzuliefern. Unter Benutzung der alten Formulare können im Laufe des Monats Januar 1868 nur noch Zahlungen nach solchen Orten geleistet werden, wohin die Absendung von Postanweisungen vermittelst der alten Formulare bisher schon bestand. Hingegen können die alten Formulare vom 1. Januar k. 3- ab nicht benutzt werden, sondern sind neue Formulare zu-verwenden, wenn es sich um Postanweisungen nach dem Königreich Sachsen, den Großherzogthümeru Meklenburg-Schwe- rinvunö Strclitz mud Oldenburg, dem Herzogthum Braunschweig, der Hansestadt Lübeck, den Königreichen-Bayern, und Wiirlemberg und den Groß-. Herzogthümern Baden und Luxemburg handelt.
Berlin am 27. Dezember 1867.
Generalpostamt. von Phi lipsborn.
Besondere BelanutmachuugLu der Verwaltungs- und Finanzbehbrden
1. Bekanntmachung.
Die VerbrauchLabgabe voin Fleisch, welche bis zum 31. d. M. an die hiesigen Metzgermctster verpachtet ist, soll von da an von der städtischen Verwaltung, nach den Anordnungen vom 30. Januar 1849, die Vecbrauchsabgabe vom Fleisch und deren Sicherung betreffend, wieder selbst erhoben werden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich die oben bezeichneten Anordnungen, diesem Blatte anliegend, nochmals bekannt gemacht, und zwar mit dem Anfügen, daß die in Folge der Verpachtung der Verbrauchsabgabe vom Fleisch und für die Dauer dieser unter dem 10. Juni 1850 veröffentlichten Abänderungen der Fraglichen Anordnungen mit dem 1. k. M- außer Kraft treten.
Hanau am 17. Dezember 1867.
Der Stadtrath : Cassian.
2. Potizeidirektion zu Hanau. Für den am 28. April 1850 zu Hanau geborenen Rudolph Cornelius Karl Heinrich D unk er*) ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande
-" *) Im vorigen Wochenblatts heißt es irrthümlichDeuker.
Behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
Hanan am 16. Dezember 1867.
Der Königliche Polizeidirektor Cornelius.
3 . Der Johann Heimrich, 33 Jahre alt, aus Lettgenbrunn, hat zum Zwecke der Niederlassung in dem Königrich Bayern um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthancnverbande nachgesucht. Orb am 17. Dezember 1867.
Der Königliche BezirkSamtèverweser Ochs.
4 Bekanntmachung, den Hebammenunterriebt betreffend.
Der nächste Lehrkursus wird am 15. Januar 1868 beginnen und bis zum 1. Juli 1868 dauern. Bewerberinnen, welche an diesem Lehrkursus theilzunehmen wünschen, haben sich zu der am lo. Januar, Morgens 9 Uhr, abzuhaltenden Vorprüfung, mit folgenden Legitimationspapieren versehen, hier- selbst einzufinden:
1) einem Geburtsschein,
2) einem Sittenzeugniß,
3) einem Phhsikatsattest, und, falls die Bewerberin von einer Gemeinde gewählt ist,
4) einem Zeugniß über die Statt gehabte Wahl, sowie einem Ausweis über die von der Gemeinde der Schülerin für die Dauer des Lehrkursus zugesicherte Geldvergütung.
Die Schülerinnen, welche von Gemeinden gewählt sind, haben bei ihrem Eintritt in den Lehr- kursuS die in der Gemeinde vorhandenen Hebam- mengeräthschaften zur Revision und Vervsllstän- digung hierselbst einzureichen.
Marburg am 21. Dezember 1867.
Königliche Direktion der Hebamnnm-- lehranstalt.
Dohr n.
5. Pol izeidirektion zu Hanau. Die Herreu Bürgermeister des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß für die nächstjähriges Aushebung der Altersklasse 1847 Die Stammrollen mit den Geburts- listen und„Belcgen bis zum 1 März 1868 an den Civilvorsitzenden der Kreisersatzkommission einzuliefern sind.
Sie wollen deshalb schon jetzt die nach §§. 33 der Militairersatzinstruktion erforderlichen Vorkehrungen treffen und namentlich die in pos. 4 vorgeschriebenen Ermittelungen eintreten lassen, wobei besondere Rücksicht darauf zu verwenden ist, daß die