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Wochenblatt für den ReKcrungsbezirW

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H d n a u , Munerstng den 8. November 1866.

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E r n e u n u n g e n un b N e f ö r b e r u N g e n.

Der Kontroleur bei der Abtheilung I der Haupt- staatSkasse, Georg Otto, ist zum Oberzahlmeister der Abtheilung III ernannt worden.

Der KreissAretar bei der Königlichen Polizeidi- rektion zu Marburg, Karl von Witzleben, ist zum Sekretär bei der Königlichen Regierung in Hanau ernannt worden.

Der Geheime Regierungsrath von Specht zu Fulda ist zugleich zum Kurator der Landesbiblio­thek daselbst bestellt und

der zu der erledigten Pfarrei Zimmerörode, in der Klasse Borken, präsentirte Hülfspfarrer zu Kirchdit- mold, Otto Kröger aus Rotenburg, bestätigt wor­den.

Der bisherige Pfarreiverweser Georg Wilhelm Ru- dolph Junghans aus Hanau ist zum Pfarrer in Oberkalbach bestellt, sowie

der zum zweiten Prediger an der Niederländischen Gemeinde zu Hanau erwählte Rektor Dr. Julius genfer zu Hersfeld bestätigt, und

der Feldwebel im vorhinnigen Kurhessischsu 1. In­fanterieregimente, Otto Müller, zumKanzlisten bei der Königlichen Regierung in Marburg ernannt worden.

Der Rechnungsgehülfe Ferdinand August Zinn ist zum Revisor bei der Materialienverwaltung der Main-Weserbahn auf Widerruf ernannt worden.

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Nachdem in Folge der vollzogenen Vereinigung des vormaligen Kurfürstenthums Hessen mit der Preußischen Monarchie die fernere konsularische Vertretung seiner Angehörigen aus die Königlich

Preußischen Konsulatöposten übergegangen ist, sind die Kurhessischen Konsule im Auslande, unter Ent­bindung von ihren bisherigen Funktionen, hiervon benachrichtigt und die Königlich Preußischen Kon- sularbcamten zugleich angewiesen worden, die kon­sularische Vertretung der Angehörigen des vor­maligen Kurfürstenthums Hessen zu übernehmen uno denselben gleichwie anderen Preußischen Un­terthanen Schutz und Beistand zu leisten.

Auf Anordnung des Königlich Preußischen Mi­nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten wird dies zu allgemeiner Nachachkung hiermit zu öffent­licher Kentniß gebracht.

Cassel am 30. Oktober 1866.

Der Königliche Administrator von Knrhessen: v. M ö l l e r,

Regierungspräsident.

Allgemeine Verfügungen der OberbehorLeu

1. Von den bestehenden, wegen der Rinderpest ange­ordneten Verboten hat die Königlich Belgische Regierung für die Ein- und Durchfuhr von fol­genden Gegenständen, alS: Rindvieh, Häuten, frischem Fleisch und Abfällen von diesem Vieh, welche aus dem Zollverein kommen, eine Ausnah- mezugelassen, sofern die Sendungen mit Ursprungs­zeugnissen versehen sind.

Es wird solches hierdurch mit dem Hiuzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dergleichen Ursprungszeugnisse auf Antrag der Betheiligten auch von der zuständigen .Zoll- und Steuerbehör­de, d. h. von derjenigen, aus deren Bezirk die