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M 48.

1866.

Wochenblatt

für Die

Hanau Donnerstag den 18. Oktober 1866.

Das Ressort des auswärtigen Ministeriums hat aufgehört und es werden die noch vorkom­menden Geschäfte desselben künftig von der Ab­theilung des Innern erledigt werden.

Cassel am 10. Oktober 1866.

Der Königliche Administrator von Kurhessen.

von Möller.

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Er n e nu un g e n und B ef o r d e tüngen

Dem dirigirenden Arzt des Landkrankenhauses zu Cassel, Oberstabsarzt Dr. Rosenkranz, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Militairdienste er­theilt worden.

Der Kreissekretar bei dem Landrathsamte zu Ro- tenburg, Karl Christian Wiegand, ist in derselben Eigenschaft zur Polizeidirektion in Cassel versetzt worden.

Der Billeteur und Gepäckexpedient Ludwig Bock in g zu Kirchhaiu ist zum Einnehmer für die Eisenbahnstation Bockenheim,

der Expeditionsgehülfe Karl Math ei zu Cassel zum Gepäckexpedienten bei der dasigen Eisenbahn­station,

der Expeditionsgehülfe Heinrich Ludwig Mohr- m ann zu Cassel zum Gepäckexpedienten für die Eisenbahnstation Marburg und

der Expeditionsgehülfe Friedrich Dorsch zu Wa­bern zum Billeteur und Gepäckexpedienten für die Eisenbahnstation Kirchain ernannt worden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden-

Bekanntmachung,

die Stutenbesichtigung für die Deckzeit 1867 betr.

Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissionen, Poli- zeidirektioneu und Landrathsämter vom Monat Oktober a. c. an die Termine festsetzen, in wel­chen die zur Deckung durch Landbeschäler im kom­menden Jahre bestimmten Stuten dem betreffen­den Kreisthierarzt zur vorschriftsmäßigen Besich­tigung vorzuführen sind.

Es wird dabei wiederholt daran erinnert, daß nur gesunde, kräftige, gut gebaute u nd w o h l g eh a ltene, zur N a ch z u ch t v ö l- lig geeignete und nicht mit Erb- oder Augensehlern behaftete Stuten den Landbeschälern zugewiesen werden kön­nen, und daß eine spätere Besichtigung nur dann Statt findet, wenn für das Versäumen des allgemei­nen Termins vollkommen genügende Entschuldigung vorliegt.

Die betreffenden Herren Beamten werden die Besichtigungstage so anordnen, daß die Verzeich­nisse der zuzulassenden Stuten spätestens Ende Dezember hier eingegangen sein können, und die Ortsbehörden haben diese Bekanntmachung, sowie die demnächstigen Termine auf geeignete Weise zur Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen.

Cassel am 25. September 1866.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E s ch st r u t h.