M 48.
1866.
Wochenblatt
für Die
Hanau Donnerstag den 18. Oktober 1866.
Das Ressort des auswärtigen Ministeriums hat aufgehört und es werden die noch vorkommenden Geschäfte desselben künftig von der Abtheilung des Innern erledigt werden.
Cassel am 10. Oktober 1866.
Der Königliche Administrator von Kurhessen.
von Möller.
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Er n e nu un g e n und B ef o r d e tüngen
Dem dirigirenden Arzt des Landkrankenhauses zu Cassel, Oberstabsarzt Dr. Rosenkranz, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Militairdienste ertheilt worden.
Der Kreissekretar bei dem Landrathsamte zu Ro- tenburg, Karl Christian Wiegand, ist in derselben Eigenschaft zur Polizeidirektion in Cassel versetzt worden.
Der Billeteur und Gepäckexpedient Ludwig Bock in g zu Kirchhaiu ist zum Einnehmer für die Eisenbahnstation Bockenheim,
der Expeditionsgehülfe Karl Math ei zu Cassel zum Gepäckexpedienten bei der dasigen Eisenbahnstation,
der Expeditionsgehülfe Heinrich Ludwig Mohr- m ann zu Cassel zum Gepäckexpedienten für die Eisenbahnstation Marburg und
der Expeditionsgehülfe Friedrich Dorsch zu Wabern zum Billeteur und Gepäckexpedienten für die Eisenbahnstation Kirchain ernannt worden.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden-
Bekanntmachung,
die Stutenbesichtigung für die Deckzeit 1867 betr.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen Regierungskommissionen, Poli- zeidirektioneu und Landrathsämter vom Monat Oktober a. c. an die Termine festsetzen, in welchen die zur Deckung durch Landbeschäler im kommenden Jahre bestimmten Stuten dem betreffenden Kreisthierarzt zur vorschriftsmäßigen Besichtigung vorzuführen sind.
Es wird dabei wiederholt daran erinnert, daß nur gesunde, kräftige, gut gebaute u nd w o h l g eh a ltene, zur N a ch z u ch t v ö l- lig geeignete und nicht mit Erb- oder Augensehlern behaftete Stuten den Landbeschälern zugewiesen werden können, und daß eine spätere Besichtigung nur dann Statt findet, wenn für das Versäumen des allgemeinen Termins vollkommen genügende Entschuldigung vorliegt.
Die betreffenden Herren Beamten werden die Besichtigungstage so anordnen, daß die Verzeichnisse der zuzulassenden Stuten spätestens Ende Dezember hier eingegangen sein können, und die Ortsbehörden haben diese Bekanntmachung, sowie die demnächstigen Termine auf geeignete Weise zur Kenntniß der Pferdezüchter zu bringen.
Cassel am 25. September 1866.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
v. E s ch st r u t h.