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ungewohnter Eindruck unerträglich wird. Gleiche Wir­kung erregt das Geräusch des fließenden Wassers, das Fallen des Regens rc- Feste trockene Dinge vermögen die Kranken gemeinlich zu schlingen. Ist der Zustand noch nicht von sehr schlimmer Art, so sind^ie Kranken auch wohl bisweilen im Stande, Flüssigkeiten, im Falle sie solche nicht sehen, zu schlucken.

Im Verlaufe des Uebels treten noch mehr krampf­hafte Zufälle ein, Krämpfe der Brust, des Halses, Ge­sichts, kleiner" zusammengezogener Puls, krampfhafte BcweguUgen der Glieder mit abwechselnden Ohnmachten Urinbeschwerden, bald Blässe, bald Röthe des Gesichts, schmcrzhaftesZusammenziehen berBauchmuskein.Zähne- knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der Haut, Nacht­schweiße, Schaum vor dem Munde, Vorliegen der ro­then trocknen Zunge, völliges Rasen oder ein tiefsinni­ger Zustand. Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfter das Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich des- sen, was sie in den Anfällen begangen haben, bejam­mern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich er­folgt der Tod unter Krämpfen, Beklemmung, Röcheln, Erstickungszufällen, Schlafsucht, Speichelfluß zwei, drei bis vier Tage nach dem Eintritle der Wasserscheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich.

Behandlung der Wunde, welche durch em wüthendes oder der Tollheit verdächtiges Thier hervvtgebracht worden.

Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkeh- rungen getroffen wurden, um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen wer­de. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweck­mäßigen örtlichen Behandlung, der Wunde hängt ge­wöhnlich die Rettung des Gebissenen ab.

Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim - oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden , und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von der Erfahrung erprobten Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.

Die Hauptsache ist, eiligst den Physikus, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige WunSc, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüth enden Thiere bei einem Menschen Statt fand.

Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachte sind darin haf­tende Wuthgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und feine üble Folge abgewendet werden kann, so lan­ge das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allge- meine Säftenmasse übergegangen ist. In Ermanglung

eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.

Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer­den. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur ' geschehen kann , befördert. Man wasche sie deshalb au­genblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, spä­ter , wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Aus­waschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen., sondern sammle es, und gieße eS in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be­schäftigt , müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blätterchen ic. fein.

Der Wundarzt macht hierauf unter.der nöthigen Vor­sicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpikopf auf. Das Einschneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Schießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenig­stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernürbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.

War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vor­sichtig ,und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden^

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, son­dern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mit Spanisch-Fliegen-Pflaster'oder -Salbe, wie die gebisse­ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhallen werden.

Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geiser besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfah­ren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschick­ten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu veranstaltende, gänzli­che Ausschneiden der Bißwunde sowqhl in die Breite als Tiefe. Nur kann man. es nicht an allen Stellen anwenden.