Einzelbild herunterladen
 

560

Gemeinnützige Mach richten.

In Gemäßheit der un §. 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der Gefahren der Hundswuch betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende

Belehrung über die Wasserscheu bei Menschen und Thieren

■ bekannt gemacht.

^Fortsetzung und Schluß.)

Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibehörde Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einigt oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige ma- Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und che, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Mun- oder von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, terkeit, wird mürrisch, nachdenkend, verdrießlich, miß- sollte es auch sogleich getövtet worden sein, oder im trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, Falle ein muthmaßlick oder offenbar toller Hund ent-"erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt- laust, oder ein unbekannter, anscheinend wüthender r ' ' ■' ' ~ "

sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen sol­cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er­greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung ünd Erlegung des schäd­lichen Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan­zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin­der im Freien anwenden und genaue Aufsicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Tödten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu ober Wuth beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthen­den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an 'bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end­lich dorh^noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach 'Der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keines? Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, blei-

hastig, das Reden rasch.

Diesen sehr leidenden Zustand begleiten Schlaflosig' keil, Herzklopfen, schwerer Athem, Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit der Sinne, Lichtscheu, Abnei­gung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kran­ken quält innere Hitze und brennender Durst, und du» noch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag nen eigenen , reichlich hervorquellenden Speichel nid)1 - zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon die farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder rührung von Wasser, der bloße Anblick einer Flüssig' die Narbe beginnt zu jucken, zu stechen oder zu schmcr- keit, zumal einer bewegten, ja von glänzenden ®f9e ’ zen. Sie geräth in Entzündung, bricht bisweilen auf, ständen, die einigermaßen dem Flüssigen ähneln, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei- einem Spiegel oder von einer Metallfläche, auch Mi nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung' das bloße Wehen der Luft, das Rauschen eines B - und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in gangs — Zusammenschnüren des Halses, BeangstugiM' , die einliegenden Theile, besonders aber gegen den hen, Aufschreien, Furcht, Zittern, Zuckungen, WetY^^ Hal^ und Nacken hin. hervorbringen, und die geringste Bewegung ov m n

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einigt

Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestör ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist äugst- lich, furchtsam, im gangen Ansehen verändert, erntet let, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen tut stäten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichtszüge,

Spannung und Brennen in der Magengegend rc.

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Schlingwerkzeugen das Borstet ungsvermögen des Leidenden so verändert, daß.er et nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.

Anfänglich hat det Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich ew psindet er einen gelinden Schmerz oder ein Gefühl im Verengerung. Es veranlaßt dieser Zufall Acngstlich keit, Lust zum,Trinken und doch Furcht dqvor, Tritt zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Ach men, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räui' pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen M in den Därmen.

Immer größer werden diese krankhaften Erschein»»' gen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere tei Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas Wildes, Verzweiflungsvolles an; die Auge» sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimm heiser, die Zunge hart und trocken, die Beweguligr»