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der Frage, ob der Kaffee an sich schädlich sei, wäre das Urtheil der Aerzte einznziehen. Deshalb wandte man sich an zwei renommirte, damals in Mekka lebende Aerzte, die Gebrüder Hakimani, und als diese, welche leicht für die Sache des Statthalters gewonnen waren, sich dahin aussprachen , daß der Kaffeetrank als Medikament kalt und trocken befunden sei, so war hiermit seine Schädlichkeit bewiesen. Vergebens wendete man ein, daß der ausgezeichnete Arzt Beugigzlah, ein Zeitgenosse des berühmten Aviceuna, gerade das Gegentheil in seinen Schriften ausgesprochen und den Kaffee für Wurm und keineswegs für ungesund erklärt habe, weshalb auch schon von dem weisen Scherif Berekat der Gebrauch eingeführt sei, vor dem Kaffee Wasser zu trinken, um die trockene Eigen- Eigenschaft desselben zu mildern. Doch der Meinung von der Schädlichkeit des Kaffee's trat endlich auch der Scheikh Schemseddin Mohamed Hanefi bei und nun hieß es ganz allgemein, der Kaffee störe das Gehirn und berausche Wie der Wein. Solche Reden verfehlten nicht, beim Volke den erwarteten Eindruck zu machen und bald ward das Kaffeetrinken als ärgstes Verderbniß für Leib und Seele, als größter Frevel gegen den Koran förmlich verdammt, das Urtheil von dem Statt- Halter und den fanatischen Doktoren seiner Partei unterschrieben, besiegelt und an den Sultan von Eghpten zur Bestätigung abgeschickt. Doch dieser erkannte das Dekret seines Statthalters in Mekka nicht an. In Kairo befand man sich nämlich zu wohl Lei der schon allgemein verbreiteten neuen Sitte; noch berühmtere Gelehrte als die zu MUkka zollten dem Kaffeetrank ihren Beifall und der Sultan befahl seinem Statthalter, das Edikt zurückzu- nehmen. Nur bem Mißbrauche des Kaffeetrinkens solle er steuern, den man mit allem Gu en machen könne welchen man sogar mit dem Wasser des heiligen Brunnen Zemzan in der Kaaba treibe, indem die Priester das Wasser aus demselben selbst den armen Pilgern öfters thener genug zu verkaufen pflegten.
Dieser Befehl that die gehörige Wirkung, die Kaffeeschenken wurden wieder geöffnet, die Liebhaber des Trankes rächten sich durch Spottgedichte und der neue Statthalter — nachdem Khair Beeg unter der Folter, um ihm seine Schätze abzupressen, gestorben war.— scheute sich nicht, mit seinen Kadis, Derwischen und Fakirs diesen Genuß öffentlich zu theilen. Dennoch tauchten von Zpit zu Zeit bei den Frommen und Devoten immer wieder neue Skrupel gegen den Kaffeetrank — oder wie sie ihn nannten,'den Kaffeeransch — auf, wie im Jahre 1532, wo ein fanatischer Scheikh in Kairo ihn auf
seine eigene Hand verdammte und den Pöbel zu Stürmen der Kaffeehäuser aufhetzte, ferner im Jahre 1542, wo eine Favoritin im Harem zu Stambul dem Sultan Soli man 11. ein neues Verbot des Kaffeetrinkens in Mekka entlockte. Beide Versuche harten indeß keinen weiteren Erfolg. Der Kadi in Kairo, vor welchen die Klage der Kaffeewirthe wegen jenes Pöbeluufngs gebracht wurde, erklärte ini Jahre 1534 in Folge eines Ausspruchs der Doktoren und Gesetzgelehrten den Kaffee für unschuldig und schloß zur Bekräftigung dieses Beschlusses seine Sitzung durch ein öffentliches Gelage, in welchem er alle Mitglieder der Versammlung mit' Kaffee bewirthen ließ. Nun blieb den skrupulösesten Devoten nur noch ein Vorwurf gegen den Kaffee üb- rig, nicht gegen ihn an sich, denn dafür war nun schon die Volksmeinung gewonnen, sondern dagegen, daß er in öffentlichen Gesellschaften getrunken werde, wie wenn es Weingelage wären, welche doch der Koran verbiete. Doch auch dieser Einwurf wurde durch die Führung des Beweises von der Gegenpartei widerlegt, welche nachwies, daß dies nichts Gesetzwidriges sein könne, da ja Mohamed selbst in Gesellschaft seiner Freunde eben so bei Gelagen Milch getrunken habe wie sie den Kaffee.
(Fortsetzung folgt.)
Professor von Liebig hat eine Methode der Zubereitung der Kuhmilch angegeben, wodurch letztere in ihrer chemischen Zusammensetzung der Muttermilch möglichst nahe gebracht und zur Ei- Nahrung von Säuglingen geeign eter gemacht wird. Zur Erleichterung des Publikums werden in den hiesigen Apotheken die hierzu ek- sorderlichen Stoffe in den vorschrissmäßigen Ge Wichtsverhältnissen in einzelnen, mit der Gebrauchsanweisung versehenen Paketen abgegeben.
Dr. Roll, StadtphhsikuS.
Verloosungsknlen-er für das Jahr 1866
Juni 1. Kurheffische 40-Thlr.-Loose.
„ 1. Stadt Trieft lM-fl.-Loose a 41 pCt.
„ 1. Oesterr. l00-fl.-Loose v. 1864.
„ 15. Stadt Ofen 40-fl.-Loose.
„ 15. Fürst Esterhazh 40-fl.-Loose.
„ 15. Ansbach-Gunzenhausen E.-B. 7-st.-Loose.
„ 15. Kanton Freiburg 15-Frc.-Loose.
„ 30. Badische 35-ft.-Loose.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des »eretniptet cvangel Waisenhauses.