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1866

^LS.

Wochenblatt

f«r die

Provinz Kann«.

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Ha na u, MnnetstW hm 22. Man 1866.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 30. Januar d. I. bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß zur Berpachtung des Kurfürstlichen Domänenguts zu Eicheuzell vom 1 Januar 1867 an zweiter öffentlicher Steigerungstermin auf

D i e n st a g den 27. d/ M.,

Morgens 10 Uhr, in das Lokal der unterzeichneten Behörde anbe- raumt worden ist.

Bemerkt wird zugleich, daß Pachtliebhaber ein Vermögen von wenigstens 10000 Thalern glaubhaft nachzuweisen haben.

Lasfel am 1. März 1866.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

B e ch t e l.

vi. Schmelz.

Da die Bestellung eines Thieraztes in Allen- borf a.- d. W. für ein Bedürfniß gehalten wird, so werden Bewerber um die thierärztliche Praxis daselbst aufgefordert, ihre Gesuche binnen 4 Wo- o>en bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Zugleich wird bemerkt, daß dem dortselbst sich senden Thierarzte auch die mikroskopische Fteifcyfchau übertragen werden kann, wenn er sich dazu befähigt. . J w

M'l am 28., Februar 1866. - Kurfürstliches Obermedicinalkollegium.

Gramer,

vt. Schwarzenberg.

3. Bekanntmaebung.

Zum öffentlichen Verkäufe der hiesiger Leih^ 6ant verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 23. April d. J. und folgende Tage an- beraumt.

In dieser Vergantung müssen alle Pfänder als­bald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. März 1865 an bis Ende August 1865 Der» setzten und die bis- den 1., bzw. den 31. März d. I. verlängerten Pfänder (wie solches die Veit?» zettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergemtung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schlüsse des Monats März d. I, weil als­dann die Bücher geschlossen werden, entweder aus- gelöset oder unbeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegen­stände enthalten, findet jedoch nach der Lombards­ordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beför­derung des Geschäfts wird die Schreibstube wäh­rend der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf auf­merksam gemacht, daß die Einlösung verfallener - Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende März d. I. der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkaufe kommen.

Hanau am 1. März 1866.

Kurfürstliche Leihbankdirektion. Kühnert.

vt,. Groß.

4. Die nachgenannten ungehorsamen Militair- pflichtigen:

1) Friedrich Wllhelm Eduard Gabrio aus Mitteln; 2) Franz Wilhelm Karl Mahlert da-