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Seine Königliche Hoheit der Ku rfürst haben allerguadigst geruhet:

dem Königlich Preußischen Geheimen Legations­rath von Kechler das Komruandeurkreuz erster Klasse und

dem Königlich Preußischen Geheimen Olwrfinanz- rath Freiherrn von Lentz daH Kommandeurkreuz zweiter Klasse. des lAnrfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

^eine Königliche Hoheit der Ku rfiirst haheu allergnadigst geruhet:

deut Königlich Preußischen Legationsrath im Mi­nisterium der auswärtigen Angelegenheiten, von Bülow, das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wil- belmsordenS zu verleihen.

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Seine Königliche H oh ei t der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Königlich ^Preußischen Hofmarschalt Grafen v 0 n P crp 0 nch er - L edl n itzkh das Großkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordenö zu verleihen.

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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet': '

dem Untergerichtsanwalt Karl Brunner zu Gu- densberg die Anwaltspraxis bei dem Justizamte in Naumhurg, gegen Wegfall des Justizamtes Jesberg aus seinem Geschäftsbezirke, zu 'gestatten.

Mlgememe ÄersHsinDis deü Oberbchorben

1. Diejenigen Besitzer von Privathengsten in der

Provinz Hanau, welche dieselben im Jahre 1866 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, wer­den hiermit aufgeferdert, dieselben in den von Kurfürstlicher Polizeidirektion zu Hau au und den be­treffenden Kurfürstlichen Landrathsämtern dieserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich an­geordneten Besichtigung vorzuführeu. Zugleich wird hierbei, unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Vor­schriften wegen Zulassung der Stuten zur Deckung durch konzessionirtePrivathengste betr., weiter da­rauf aufmerksam gemacht, daß nur fehlerfreie in jeder Beziehung zur Fortpflanzung ge­eignete Beschäler zugelassen werden und daß Derjenige, welcher seinen Hengst ohne, zuvor ausge­wirkte Erlaubniß zur Stntenbcdcckung verwendet, für jeden Contraventionsfall eine Strafe von 10 Thlr. verwirkt.

Cassel am 19. Januar 1866.

Kurfürstliche Landgestütdirektion. v. E s ch st r u t h.

2. WstsvLJpsstzrIzUg. -

Zur Verpachtung des Kurfürstlichen'Domänen- guts Eichenzell bei Fulda von 646^ Acker Grund­fläche mit Gebäuden rc., vom 1. Januar 1867 an- & öffentlicher Steigerun gstermin auf

Dienstag den 87. Februar d/J., Morgens 10 Uhr,

in das Lokal der unterzeichneten Behörde bestimmt, worden. Pachtbewerber haben sich in diesem Ter­mine über Vermögen und landwirthschaftliche Qualifikation durch glaubhafte' Zeugnisse auözu-