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Hansu, DonneDaß den 4. Januar 1866.

G: r ii en h uu c; e ir und Beförderun gen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die Majore Bauer und von Ende vorn Leib- garveregiment zu Bataillonskommandeuren in dem- selben,

den Hauptmann von B au mb a ch - F r e u W iw that vom Leibgarderegiment zum Major und etats- mäßigen Stabsoffizier in demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kammerherrn v on B uttl ar zu Elberberg das Kommandeurkreuz erster Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Allgemeine Verfügungen der Oherbehördeu.

1. Die nächste Militairavshebung für di> Grast schaft Schaumburg findet in dem hiesigen Rath­hause in folgenden Terminen statt:

1) Mittwoch den 24. Ian n ar k. I.

für den Amtsbezirk Rinteln;

2) Donnerstag den 25. Januar k. J.

für den Amtsbezirk Rodenberg;

3) Freitag den 26. Januar k. J.

für den Amtsbezirk Oldendorst und

4) Samstag den 27. Januar k, I. für den Amtsbezirk Obernkirchen, jedesmal von Morgens 9 Uhr an.

Die Militairpflichtigen aus der Altersklasse 1845, sowie die bei früheren Aushebungen zurück- gesetzten, bzw. in das 2. Aufgebot versetzten Leute der vorausgegaugenen Altersklassen, sowie diejeni­gen, welche zwar eingestellt, aber während der Dienstzeit in das 2. Aufgebot versetzt worden sind, haben sich, bei Meldung einer Strafe von 5 Thlrn., eventuell 3 Tagen Arrest, im obigen Termine ein- zufinden.

Die speziellen Ladungen sind in den einzelnen Gemeinden öffentlich angeschlagen, worauf hiermit verwiesen wird.

Rinteln am 12. Dezember 1865.

Kurfürstliche Regierungskommission. Keller, k. A.

2. Vom 1. Januar 1866 an soll die Bestellge­bühr für weiter herkommende Kreuzband- und Muster-Sendungen nach, nicht mit einer Poststelle versehenen Landorten von * auf f Sgr. pro Stück ermäßigt werden, was hiermit zur öf­fentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 18. Dezember 1865.

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

Schm e rfe ld.

3. Die Herren Raturkundigen, Thierärzte, Aerzte und Apotheker :c., welche trichinisirtes Fleisch zum Mikroscopiren benutzen, werden daran erinnert, daß die Ueberreste desselben durch Verbrennen oder Beziehen mit starken Säuren zu zerstören sind, um weitere mögliche Infektionen zu verhüten, Cassel am 20. Dezember 1865.

Kurfürstliches Obermedizinalkollegiuui.

Crame r.

vt, Schwarzenberg.