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^47. x

1865

Wochenblatt

für die

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Hanau^ Donnerstag den 23. November 1865.

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u L Seine Königliche Hoheit der Kurfürst Ernennungen und Beförderungen haben allergnädigst geruhet:

dem Präsidenten des Verwaltungsrathes der

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst Frankfurt - Hanauer Eisenbahngesellschaft Var­haben allergnüdigst geruhet: rentrapp das Ritterkreuz und dem Direktor der

den Staatsrath Karl Rohde zum Finanzminister Frankfurt-Hanauer Eisenbahn Zobel die vierte zu ernennen. ' Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsorden zu verleihe».

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Oberstallmeister von Esch Wege und dem OMschenk Freiherrn von Dörnberg die nachge­suchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des voll Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihnen verliehenen Komthur- kreuzes erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, sowie

dem Oberstlieutenant und Flügeladjutanten von B i s ch o f f s h a u s e n und

dem Major und Flügeladjutanten von E s ch w e-. g e die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihnen ver­liehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Verdieust- obdenS Philipps des Großmüthigen, und

dem Hauptmann und Kompagniechef im 2. In­fanterieregiment Breßler die nachgesuchte Erlaub­niß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Minister des Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Konrad Aböe nun mehr zum Justizminister zu Ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Regierungsdirektor Karl Wilhelm Ferdinand Harbordt zu Hanau zum Staatsrath und provi­sorischen Vorstand des Ministeriums des Innern zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Großherzoglich Hessischen Generaladjutanten Generallieutenant und Obersthofmeister Freiherr» von Trotha das Großkreuz, dem Großherzoglich Hes­sischen Flügeladjutanten Major von Lvncker das Komandeurkreuz zweiter Klasse und dem Großher­zoglich Hessischen Flügeladjntanten Rittmeister von Küchler das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wil- Helmsordens zu verleihen.