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H d n <i II, MmntrßW den 9. Umiemder 1865.

Ernennungen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

zu der vom Erblandpostmeister, dem Herrn Für­sten von Thurn und Taxis, beabsichtigten Versetzung des Postassistenten Theodor Luckhardt zu Rinteln in gleicher Eigenschaft zum Oberpostamte zu Cassel die allerhöchstlandesherrliche Genehmigung er theilen.

Pachtliebhaber werden mit dem Bemerken b r- zu eingeladen, daß zur Bewirthschaftung di..» Guts ein disponibles Vermögen von 20000 Tplr. erfordert wird, dessen Besitz, neben persönlicher Qualifikation, im Termin durch glaubhafte Zeug­nisse nachzuweisen ist, sowie, daß die nähern Be­dingungen dahier und bei der Renterei Rodenberg eingesehen werden können.

Cassel am 18. Oktober 1865.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

Bechtel.

-t. Schmelz.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Staatsrath Karl Pfeiffer aus sein allerunterthänigstes Nachsuchen von der Stelle eines Vorstandes des Justizministeriums zu entbinden geruhet.

Allgemeine Verfügungen der Dberbehvrdm.

k- GütsverpachtuNg.

Das.Kurfürstliche Doiuänengut Sach seit Hage n, in der Grafschaft Schaumburg, unweit der Ei­senbahnstationen Wunstorf und Lindhorst gelegen, aus einem Areal von l046 Morgen bestehend, soll von Petri k. I. a^anderweit verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin ans

. Dienstag den 7. November d. I., Morgens 10 Uhr,

in das Lokal der unterzeichneten Behörde be-' stimmt ist.

2. BekmmtmachmLg.

Vom 1. November d. I. ab kommt ein neues Betriebsreglement für den Güterverkehr auf...ber Main-Weserbahn zur Anwendung, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Exemplare dieses Reglements sind für 2| Sgr., resp. 9 Kr., bei den Güterexpeditionen der Main- Weserbahn zu haben.

Cassel im Oktober 1865.

Die Centraldirektion der Main-Weserbahn. .

3. Für den Güterverkehr im westdeutschen Ver­bände treten vom 1. November d. I. neue Tarife A. und B. und ein neues Reglement in Kraft,