30 415.
fü r - i e
H d n <i II, MmntrßW den 9. Umiemder 1865.
Ernennungen und Beförderungen
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
zu der vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, beabsichtigten Versetzung des Postassistenten Theodor Luckhardt zu Rinteln in gleicher Eigenschaft zum Oberpostamte zu Cassel die allerhöchstlandesherrliche Genehmigung zü er theilen.
Pachtliebhaber werden mit dem Bemerken b r- zu eingeladen, daß zur Bewirthschaftung di..» Guts ein disponibles Vermögen von 20000 Tplr. erfordert wird, dessen Besitz, neben persönlicher Qualifikation, im Termin durch glaubhafte Zeugnisse nachzuweisen ist, sowie, daß die nähern Bedingungen dahier und bei der Renterei Rodenberg eingesehen werden können. •
Cassel am 18. Oktober 1865.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
Bechtel.
-t. Schmelz.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Staatsrath Karl Pfeiffer aus sein allerunterthänigstes Nachsuchen von der Stelle eines Vorstandes des Justizministeriums zu entbinden geruhet.
Allgemeine Verfügungen der Dberbehvrdm.
k- GütsverpachtuNg.
Das.Kurfürstliche Doiuänengut Sach seit Hage n, in der Grafschaft Schaumburg, unweit der Eisenbahnstationen Wunstorf und Lindhorst gelegen, aus einem Areal von l046 Morgen bestehend, soll von Petri k. I. a^anderweit verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin ans
. Dienstag den 7. November d. I., Morgens 10 Uhr,
in das Lokal der unterzeichneten Behörde be-' stimmt ist.
2. BekmmtmachmLg.
Vom 1. November d. I. ab kommt ein neues Betriebsreglement für den Güterverkehr auf...ber Main-Weserbahn zur Anwendung, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Exemplare dieses Reglements sind für 2| Sgr., resp. 9 Kr., bei den Güterexpeditionen der Main- Weserbahn zu haben.
Cassel im Oktober 1865.
Die Centraldirektion der Main-Weserbahn. .
3. Für den Güterverkehr im westdeutschen Verbände treten vom 1. November d. I. neue Tarife A. und B. und ein neues Reglement in Kraft,