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Hanau, Donnerstag den 3. August 1865.

Gesetzgebung.

Tie Nummer XI des Gesetzblattes von die­sem Jahr ist dem heutigen Wochenblatt beigesügt.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine KöniglicheHoheitder Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Zollvercinsbevollmächtigten Geheimen Ober­finanzrath Karl Carvacchi zu Münster aus sein allerunlerthänigstes Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen;

den Assistenten bei dem Hauptsteueramt zu Cassel Christian Otto Rothhauö zum Oberkontroleur in Gelnhausen, und

den Leibjäger Karl Wilhelm Konrad Friedrich Sacksofsky provisorisch zum Revierförster des Forstreviers Elgershausen zu ernennen, sowie

den Billeteur Konrad Vellmar zu Gunters- Hausen in gleicher Eigenschaft zur Eisenbahnstation Marburg zu versetzen. "

S,eine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Geheimen Justizrath Becker zu Hanau das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Obersteuerdirektor Karl Rohde auf sein alleruntcrthänigstcs Nachsuchen von der Stelle eines Ministers des Innern zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Sergeanten Johann Heinrich Mötz vom Jägerbataillon und

dem Unteroffizier Eitel vom Artillerieregiment, das silberne Verdienstkreuz zu verleihen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1- Bekanntmachung.

Es sollen 6010 gewebte baumwollene Unterhosen mit dem 2. Januar 1866 als spätesten Lieferungè- termiu in Bestellung gegeben werden, wozu die Proben und Lieferungsbedingungen im allgemeinen Militairbekleidungsniagazin eiuzusehen sind. Aner­bietungen müssen bis zum

0. Augu st d. J. anher eingereicht sein.

Eâssel am 13. Juli 1865.

Kurfürstliches Kriegsministerium, Militairökönomiedepartcment.

*' Paul.