Ernen innigen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Minister des Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Konrad Abbe und dem Finanzminister br.jlarl von Dehn-Rotfelser die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Preußen ihnen verliehenen Königlichen Rothen Ad- lerordens 1. Klaffe, sowie
dem Geheimen Oberfinanzrath Philipp Koch die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Preußen ihm verliehenen Königlichen Kronenordenö II. Klasse mit dem Stern,
zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem vortragenden Rath im Finanzministerium Oberfinanzrath Karl Ledderhose, sowie
dem Sekretär im Ministerium des Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Wilhelm Henkel die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Preußen Majestät denselben verliehenen Königlichen Krouenurdens dk Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: ,
den Oberforstassessor Heinrich Karl Friedrich von Hehdwolff zum ObersinanZafseffor und Mitglied der Oberfinanzkammer zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Aktuar Karl Limberg er von Veckerhagen in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamt in Carls- Hafen zu versetzen.
teilte Königliche Hoheit der Kurfürst ■ haben allergnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Altmorschen, in der Klasse Spangenberg, dem Pfarrer von Obermelsungen und Rektor Karl Eduard Zülch zu übertragen:
den Privatdocenten Dr. jur. Viktor Platner in Marburg zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Landesuniversität zu ernennen, und
dem Dr. meJ. Ludwig August Plitt aus Marburg die Praxis als Arzt, Wundarzt k Klaffe und Geburtshelfer mit dem . Wohnort Hofgeismar zu gestatten.
Allgemeine Verfügungen der Obcrbehürden.
L WdârMadmrg.
Der H andluiigSreisende Oskar' Schultheiß aus Cassel, welcher wegen Abwesenheit nicht geladen werden konnte, wird hierdurch auf die Anklage; f
seit dem 16. September 1863, seit welcher Zeit er als Agent in beu 'Diensten des Hand lungöhauses Gebrüder Harz selb zu Mainz- stand, zuni Nachtheil des genannten Hauses folgende Beträge, welche er in seiner angegebenen Eigenschaft für dasselbe erhoben hatte, durch Verwendung im eigenen Nutzen rechtswidrig unterschlagen zu haben: