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Hanans Donnerstag den 29. Juni 1865.

E ruennungc u und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem zu der zweiten Pfarrstelle an der Altstädter Gemeinde zu Hofgeismar präseutirten Pfarrer Phi­lipp Ludwig Rommel zu Haueda die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen;

die erledigte Pfarrei Zwesten, in der Klasse Bor­ken, dem Pfarrer Karl Friedrich Augnst Cnhrim zu Holzhansen, sowie

die erledigte Pfarrei Lohrhaupten, in der Klasse Meerholz, dem Pfarreiverweser Karl Georg Friedrich Wilhelm Limbert zu Dorhèim zu übertragen, und dem Phhsikus k)o. Friedrich B o nh ard t zu Wäch­tersbach, sowie dem Phhsikus Dr. Christian König zu Ziegenhain das PrädikatMedizinalrath" zu ver­leihen.

Seine K ö n i g l i ch e H o h e i t der K u r f ü r st haben allergnädigst geruhet:

dem Oberappellationsgerichtspräsiventen Schel­lenberg zu Cassel das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu ver­leihen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehördeu.

1. Mit Ausführung der Steuerrektifikatiou der Gemarkungen Röhrig, Büchelbach und Gassen,

Amts Bieber, ist der Stcuerrevisvratsgehülfe Dörfsler, dermalen zu Bieber, beauftragt wor- o/, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 19. Juni 1865.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

Sticrnbcrg.

Vom 1. Juli ab werden Billete zur Hin- und Rückfahrt zn ermäßigten Preisen ausgegeben.

Diese Billete (Retourbillete) sind nur für den darauf gestempelten Tag gültig, die Schnellzüge sind bei Benutzung derselben ausgeschlossen.

Für welche Strecken die Retourbillete nach dem j e w e i l i g e n F a h r p l a n benutzt werden können, bzw. ausgegeben wèrden, wird durch Anschlag an den Billetschaltern bekannt gemacht.

Für Strecken unter einer Meile Entfernung kommen Retourbillete überhaupt nicht zur Ausgabe.

Vom 1. Juli ab treten zugleich ein neuer Per- sonengeldtavif und ein neues Betriebsreglemeiit für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren aus der Main-Weser-Bahn in Kraft.