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noch nicht von sehr schlimmer Art, so fhö die Kranken auch wohl bisweilen im Stande, Flüssi »keilen, im Falle sie solche nicht setzen, zu schlucken.

Im Verlause des Uebels treten noch mehr kramps- Hasie Zufälle ein, Krämpfè der Brust, des HalseS, Ge­sichts , kleiner zusammengezogener Puls, krampfhafte Bewegungen der Glieder mit abwechselnden Ohnmachten Urinbeschwerden, bald Bläffe, bald Köthe des Gesichts, schmerzhasteSZusammenziehenderBauckmuskeln, Zähne­knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der Haut, Nacht- schweiße, Schaum vor dem Munde, Vorliegen der ro ­tten trocknen Zunge, völliges Rasen oder ein tiefsinni­ger Zustand Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfter das Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich des­sen, was sie in den Anfällen begangen haben, bejam­mern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich er­folgt der Tod unter Krämpfen, Beklemmung, Röcheln, Erstickungszufallen, Schlafsucht, Speichelfluß — zwei, drei bis vier Tage nach dem Eintritte der Wasserfcheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich. Behandlung der Wunde, welche durch ein

wüthendes oder der Tollheit verdächtiges Thier hervörgcbrDt worden.

Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkeh- rungen getroffen wurden , um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen wer­de. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweck­mäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt ge­wöhnlich die Rettung des Gebissenen ab.

Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim - oder Famiiienmitleln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitcnken, von der Erfahrung erprobten, Heiiarl den Gebissenen in Gefahr zu bringen.

Die Hauptsache ist, eiligst den Physikus, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.

Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachte und darin haf­tende Wuitzgifc durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lan­ge das Gift noch örtlich wirkt und nickt in die allge­meine Saflenmaffe üvergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nickt mit dem Munde ans, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.

Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde muffen vorsichtig und schnell abgelöst wer­den. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur

geschehen kann, befördert. Man wasche sie deshalb au­genblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, spä­ter , wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lan­gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Aus­waschen gebraucht worden, schütte man nickt wieder zum reinen, sondern sammle cs, und gieße eS in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erbe zu bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sih mit der Wunde be­schäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blälterchen ic. sein

Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vor­sicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpskopf auf. Das Einschneiben und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Schießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenig­stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so mu§ sie wieder geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.

War der Biß so heftig, daß ausjder Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vor­sichtig und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden.

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, son­dern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Mchenlauge abgewaschen, und mit Spanisch-Fliegen-Pflaster oder Salbe, wie die gebisse­ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.

Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geifer besudelt worden , so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfah­ren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschick­ten Wnndaizie zu unternehmendes, Borbauungsmittel gegen die Waffe-scheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu veranstaltende, gänzli­che Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die Breite als Tiefe. Nur kann man es nickt an allen Stellen anwenden.

Ist die Ausschneidung gleich nach dem Bisse gesche­hen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf eS nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Ebarpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung , hervorzubringen.

Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung ver­flossen , oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausge­waschen, und dann durch eine höchst gesättigte Auflö-