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ausgeräuchcrt, die Wände abgekratzt unb frisch getüncht, oder mit Lehmwasscr bestrichen, der Boden mit schar, ser Lauge abgewaschen, oder mit ungelöschtem Kalkt gescheuert oder abgebobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, aber fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglüht, alles oder, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, ge­ringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre rc. 'Watt hüte sich auch, Stellen, die von dem Blute oder Geifer eines tollen Hundes besudelt sind, mit blo­ßen Händen zu berühren, besonders wenn die Ober, haut derselben nicht ganz heil ist.

Nothwendig ist cs , daß man der Ortspolizeibehörde oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige ma. ehe, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, oder von einem solchen gebissenes Silier tm Hause hatte, sollte cs auch sogleich gelödtrt worden sein, oder im Falle ein mulhmaßlicb oder offenbar toller Hund ent­lauft, oder ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte leben läßt. Verheimlichungen sol­cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er. greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, vertilgt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schäd­lichen Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan­zen Umgegend hekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin­der im Freien anwenven und genaue Aufsicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Todten eines jeden frei umher laufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuch beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthen­den Thieres Die Wasserscheu bei einem Menschen ein. tritt, ist unbestimmt Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Plan will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end­lich doch noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, unb nimmt ein übles bläuliches, blei­farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Narbe beginnt zu jucken, zu stechen oder zu schmer­zen. Sie gerätst in Entzündung, bricht bisweilen auf,

und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei- neu üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken hin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen , seine Mun­terkeit, wird mürrisch, nachdenkend, verdrießlich, miß. trauisch, trage, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen , durch schwere Träume gestör- ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst­lich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat­tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen uu {täten, wilden , starren Blick, verzerrte Gesichlszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend u.

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen iKrampf in den Schlingwcrkzeugen das Vorstel- lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.

Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich em­pfindet er einen gelinden Schmerz oder ein Gefühl von Verengerung Es veranlaßt dieser Zufall Aengstlich. teil, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Ath­men, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räus­pern , Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen und in den Därmen.

Immer größer werden diese krankhaften Erscheinun­gen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere des Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas Wildes, Verzweiflungsvolles an; die Augen sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimme heiser, die Zunge hart und trocken, die Bewegungen hastig, das Reden rasch.

Diesen sehr leidenden Zustand begleiten Schlaflosig­keit, Herzklopfen, schwerer Athem, Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit der Sinne, Lichtscheu, Abnei­gung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kran, ken quält innere Hitze und brennender Durst, und den­noch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag sei­nen eigenen, reichlich hervorquellenken Speichel nicht zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu vor etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon Sbie Be­rührung von Wasser, der bloße Anblick einer Flüssig­keit , zumal einer bewegten, ja von glänzenden Gegen­ständen, die einigermaßen dem Flüssigen ähneln, von einem Spiegel oder von einer Metallfläche, auch selbst das bloße Wehen der Luft, das Rauschen eines Vor­hangs — Zusammenschnüren des Halses, Beängstigun­gen, Aufschreien, Furcht, Zittern, Zuckungen, Wüthen hervorbringen, und die geringste Bewegung oder ein ungewohnter Eindruck unerträglich wird. Gleiche Wir­kung erregt das Geräusch des fließenden Wassers, das Fallen des Regens rc. Feste trockene Dinge vermögen die Kranken gemeinlich zu schlingen. — Ist der Zustand '

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