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M^Mme Verfügungen der Oberbehörden.

i . Gutsverpachtung.

Zur anderweiten Verpachtung der Domäne Tan­nenberg bei Nentershausen, 850 Acker Grund­fläche enthaltend, von Trinitatis 1866 an, wird öffentlicher Termin auf

Dienstag den Z3. Mai d. 3., Morgens 10 Uhr, in das Lokal der unterzeichneten Behörde bestimmt, wozu Pachtlicbhabcr mit dem Bemerken eingela­den werden, daß nur auf glaubhafte Nachweisung über landwirthschaftliche Qualifikation und über den Besitz eines disponiblen Vermögens von min­destens 15000 Thlrn. die Zulassung zum Bieten erfolgt und daß die nähern Bedingungen bei der Renterei Sontra und im Sekretariat der unter­zeichneten Behörde eingesehen werden können.

Cassel am 18. April 1865.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

- Bechtel.

vt. Schmelz.

2 .' Bei eingetretener Erledigung des PhhsikatS Marburg ll. werden geeignete Bewerber um sol­ches aufgefordert, ihre deshalbigen Gesuche binnen vier Wochen dahier einzureichen.

Marburg am 28. April 1865.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.

Wegner.

3 - Mm - fsiisöst - Hanauer Eisenbahn.

Die Lieferung der nachbezeichueten Steinmate­rialien für hie Bahnhöfe zu Bebra, Gersfeld und Fulda soll im Weg der Submission ver­geben werden, nämlich:

A. für Bebra:

100 Schachtruthen Bruchsteine, 200,000 Stück, gebrannte Lehmsteine,

20000 desgleichen, hart gebrannte, sog. Klinker;

N für H e r s f e l d: 150 Schachtruthen Bruchsteine, 300,000 Stück gebrannte Lehmsteinc, 30,000 desgleichen, hart gebrannte, sog. Klinker;

C. für Fulda:

800 Schachtruthen Bruchsteine, 1,835,000 Stück gebrannte Lehmsteine, 215,000 desgleichen, hart gebrannte, sog. Klinker.

Die Lieferuugsbedmguugen sind bei der unter­zeichneten Direktion; sowie auf den Sektionsbu- reaus.311 Bebra, Hcrsfcld und Fulda zur Einsicht

offen gelegt und können von der genannten Di­rektion aus portofreies Ansuchen in Abschrift be­zogen werden. -

Tie Offerten müssen portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

Submission für die Lieferung von Bruchsteinen (gebrannten Lehm stei- n e n)," bis spätestens

z u m 2 2. M a i d. 3.,

Morgens 9 Uhr, eingereicht sein, und folgt deren Eröffnung, welcher die Submittenten beiwohnen können, am nämlichen Tag, Vormittags 10 Uhr, im Ge­schäftslokal der unterzeichneten Direktion.

Cassel am 6. Mai 1865.

Kurfürstliche Direktion für den Bau der Bebra- Fulda-Hanauer Eisenbahn.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbchvrdcn.

1 Cdiktalladung

Der Militairpflichtige Johann Werner Malsch von Wollrode, welcher zwar hei der Aushebung erschienen war, sich jedoch der Einstellung entzogen hat, wird hiermit aufgefordert, sich noch binnen Z Monaten zur nachträglichen Erfüllung seiner Militairpflicht, bei Meidung der in den §§. 69 und 70 des RekrutirungSgesetzes vom 29. Sep­tember 1848 auf das AuStreten gesetzten Strafen, zu stellen.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den Malsch im Bctretungsfall zu verhaften und anher abzuliefern.

Melsungen am 8. April 1865.

Kurfürstliches Landrathsamt.

F ab er.

2. Der Militairpflichtige der Altersklasse 1844, Ernst Bornschein aus Breitenborn, welcher sich der Einstellung entzogen hat, wird hierdurch auf­gefordert, sich noch binnen 3 Monaten zur Erfül­lung seiner Militairpflicht zu stellen, widrigenfalls er als Ausgetretener betrachtet und als solcher in Gemäßheit des §. 69 des RekrutirungSgesetzes zur Bestrafung gebracht werden wird.

Gelnhausen am 13. April 1865.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Gill er.

3. Der hiesige Bürger und Weißbinder Georg Philipp W a l s d 0 rfhat für sich und seine Ehefrau,