Wochenblatt für d i t Provinz Hanau.
^oau, Donnerstag den 6. April 1865.
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Gesetzgebung.
Tie Nummer II des Gesetzblattes von diesem Jahr ist dem heutigen Wochenblatt beigefügt.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Obergerichtspräsidenten Endemann zu Cassel daS Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Aktuar Karl Geise von Naumburg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamt in Homlerg zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gernhet:
zu der vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, in Vorschlag gebrachten Bestellung des Postverwalters Gerhard Faubel zu Langenselbold zum Postmeister in Hünfeld und
zu der Bestellung des Apothekers Karl Reinhard Grunewald zu Treis a. d. L. zum provisorischen Postverwalter daselbst,
die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gernhet:
den Oberstlieutenant von Bischoffshausen vom Gcnerälstab zn Allerhöchstihrem Flügeladjutan- ten zu ernennen und mit der Führung der Geschäfte des Generaladjutanten zu beauftragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
Allerhöchstihren Kammerdiener Heinrich F a ßh a ner provisorisch zum Kastellan des Schlosses Philipps- ruhe zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gernhet:
den Hauptmann von Ende vom Generalstab zum Major in demselben,
den Oberstabs- und Regimentsarzt Dr. .Ku ckro vom Leibgarderegiment zum Generalstabsarzt, zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gernhet:
Allerhöchstihren Kammerdiener Eduard Müller zugleich zum OrdenSgarderobier zu ernennen.