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Hanau, Donnerstag den 23. Mär; 1865.

Ernennungen und Beförderungen,

Seine Königliche Hoheit der Kurfür st haben allergnädigst geruhet:

dem Professor der Theologie Dr. Heuke zu Marburg den Kurfürstlicheu Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den mit der Versehnng der Forstinspektion Hof­geismar bisher beauftragten Revierförster Johann Friedrich Cornelius nunmehr zum Forstinspektor der gedachten Forstinspektion und

den mit der Versehnng der Forstinspektion Roten­burg bisher beauftragten Revierförstcr Ernst Wil­helm Israel zum Forstinspektor der genannten Forstinspektion zn ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Architekten Peter Zindel aus Hundelshausen zum Lehrer der Bauwisscnschaftcn au der höheren Gewerbeschule und

den Hilfsprobator bei der Landeskreditkassedirektion Friedrich Nikolaus Sachse zu tzassel zum Probater und reisenden Kassenkontroleur bei der zweiten Ab­theilung der Landeskreditkasse, provisorisch zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant von Cornberg von der Garde du Corps zum Kommandeur der Landgen­darmerie zu ernennen.

Seine K ön ig li ch e H o h eit bet Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den charakterisirten Major von Esch Wege von der , Garde du Corps zum wirklichen Major in bm selten zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Lehrerin Viktoria Schaub zu Cassel hat bei uns angezeigt und bei Kurfürstlichem Stadtgericht allhier eidlich bestärkt, daß bei dem am 7. v. M. im re. Becker'schen Haus am Ständeplatz hierselbst Statt gehabten Brand ihr die in ihrem Besitz befindlich gewesenen, auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der Kurhessischen Landes­kreditkasse :

1) Serie Bb Nr. 4222, vom 28. September 1844 über 200 Thlr.;

2) Bb 3639, 22. März 1844, über 200 Thlr., nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitteu abhan­den gekommen seien.

Es werden daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 die gegen­wärtigen Inhaber der gedachten Schuldverschrei-