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Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den 16. Februar 1865.
(Ernennungen und Beförderungen
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gerathet:
dem Premicrlieutenant von Loßberg vom Jä- gerbataillon den uachgesuchten Abschied zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Sekondlieutenaut von S ch e n k zu Schweinsberg vom Jägerbataillon den nachgesuchten Abschied zu bewilligen.
Allgemeine Verfügungen der £ ['erbebten.
1. Der Salineninspektor Schreiber zu Nauheim hat dahier angezeigt, beziehungsweise bei dem Justizamt Nauheim eidlich erhärtet, daß die in seinem Besitz gewesenen Obligationen des Kurhcssischen 4prozeutigen StaatsäulehenS vom 1. Juni 1863 ; ii. D Nr. 1797 und 1798, jede über 100 Thlr. lautend, nebst den dazu gehörigen Zinsabschnitteu vom 1. Mai 1863 an, ihm im Monat Dezember 1863 abhanden gekommen seien.
Nach Vorschrift des §. 5 der Kurhessischen Verordnung vom 18. Dezember 1823 wird der gegenwärtige Inhaber der vorstehend bezeichneten beiden Schuldverschreibungen aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor dem Ablauf von drei
Monaten nach dieser zweiten Aufford e- rung dahier zu melden, indem widrigenfalls Duplikatschciue werden ertheilt und an deren Besitzer die Zahlung, sowohl der Zinsen als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit werde geleistet werden, sofern nicht inzwischen die Originalobligationen zur Zahlung eingericht sein würden.
Cassel am 1. Februar 1865.
Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatskasse.
B o d e.
vt. Stephan.
Im Lauf dieses Monats werden die Landbeschäler zum Bedecken der mit Zollscheinen versehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden Cassel am 2. Februar 1865.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
v. Eschstruth.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und FinanAehördW.
1. Die im Dezember ö. J. amtlich erkannten Schulstrafen sind bis zum 25. d. M., bei Werbung der Exekution, anher zu entrichten.
Hanau am 1. Februar 1865.
Kurfürstliche Stadtrezeptur.
Müller.