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Wochenblatt

für die

P r o v i u z H a u a n.

Hanau^ Donnerstag den 2 Februar 1865.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kurfürstlichen Konsul zu St. Louis Ernst A n g e l r o d t die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Sachsen demselben verliehenen Komthurkreuzes zwei­ter Klasse des Ordens Albrechts des Beherzten, des von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden demselben verliehenen Kommandeurkreuzes zweiter Klasse vom Orden des Zähringer Löwen und des von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß­herzog von Sachsen-Weimar demselben verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Ordens vom weißen Falken, zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfür st haben allergnädigst geruhet:

den provisorischen Hofgärtner bei den Pflanzen- häusern und Blumenklumps zu Wilhelmshöhe Franz Better nunmehr definitiv dazu zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanau, welche dieselben im Jabr 1865 zur

Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den be- . treffenden. Vandrathsämteru dieserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeord- ncten Besichtigung vorzuführen.

Zugleich wird unter Beziehung auf die dies­seitige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Vorschriften wegen Zulassung der Stuten zu den Privathengsten betreffend, darauf aufmerksam ge­macht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, unb daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stuten- bedeckung verwendet, für jeden Kontraventionsfall eine Strafe von k0 Thlrn. verwirkt.

Cassel am 6. Januar 1865.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E s ch st r u t h.

2. Die in Frankenberg entstandene Vakanz der Stelle eines praktischen Arztes soll wieder besetzt werden, was Behufs etwaiger Bewerbungen hier­durch zur Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 17. Januar 1865.

Kurfürstliches Obermedizinalkollegium. Cra m e r.

vt. Schwarzenberg.