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Wochenblatt für d i e Provinz Hannu.

Hanau, Donnerstag den 26. Januar 1865.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den provisorischen Controleur bei Allcrhöchstihrer Chätonllekasse August S ch a u b nunmehr definitiv dazu zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanan, welche dieselben im Jahr 1865 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgesordert, dieselben in den von den be­treffenden Landrathsämtern düserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeord­neten Besichtigung vorzuführen.

-; Zugleich wird unter Beziehung auf die dieS- fettige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Vorschriften wegen Zulassung der Stuten zu den Privathengsten betreffend, darauf aufmerksam ge­macht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stuten­bedeckung verwendet, für jeden KontraventionSfall eine Strafe von 10 Thlrn. verwirkt.

Cassel am 6. Januar 1865.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E sch str u th.

2. Es ' wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gebühren für Bestellung der mit der Post in einem Postort angekommenen und daselbst verbleibenden Briefpostsendungen (die sog. Orksbriefbestcllgebührcn) in folgender Weise auf­gehoben worden sind, bzw. aufgehoben werden sollen:'

a) vom 1. Januar 1865 an bezüglich der Kreuz- und Strcifbandsendnngen;

b) vom 1. Januar 1866 au bezüglich der sonstigen frankirteu Briefpostsendun- gen und

c) vom 1. Januar 1867 a n bezüglich der unfrankirten Briefpostsendungen.

Die festgesetzten Bestellgebühren für sog. Stadt- oder Lokalbriefc, d. h für Briefpostgegenstände, welche an einem Postort znr Aufgabe gelangen, um daselbst bestellt zu werden, sowie für Brief­postsendungen nach, nicht mit einer Poststelle ver­sehenen, Landorten, kommen nach wie vor zur Erhebung.

Cassel am 16. Januar 1865.

Kurfürstliche 'Generalpostinspektion.

S ch m erfel d.

3. Die in Frankenberg entstandene Vakanz der Stelle eines praktischen Arztes soll wieder besetzt werden, was Behufs etwaiger Bewerbungen hier­durch zur Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 17. Januar 1865.

Kurfürstliches Obermedizinalkollegium.

C r a in e r.

vt. Schwarzenberg.