Wochenblatt für d i e Provinz Hannu.
Hanau, Donnerstag den 26. Januar 1865.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den provisorischen Controleur bei Allcrhöchstihrer Chätonllekasse August S ch a u b nunmehr definitiv dazu zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanan, welche dieselben im Jahr 1865 zur Stutenbedeckung zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgesordert, dieselben in den von den betreffenden Landrathsämtern düserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.
-; Zugleich wird unter Beziehung auf die dieS- ‘ fettige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Vorschriften wegen Zulassung der Stuten zu den Privathengsten betreffend, darauf aufmerksam gemacht, daß nur fehlerfreie, in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stutenbedeckung verwendet, für jeden KontraventionSfall eine Strafe von 10 Thlrn. verwirkt.
Cassel am 6. Januar 1865.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
v. E sch str u th.
2. Es ' wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gebühren für Bestellung der mit der Post in einem Postort angekommenen und daselbst verbleibenden Briefpostsendungen (die sog. Orksbriefbestcllgebührcn) in folgender Weise aufgehoben worden sind, bzw. aufgehoben werden sollen:'
a) vom 1. Januar 1865 an bezüglich der Kreuz- und Strcifbandsendnngen;
b) vom 1. Januar 1866 au bezüglich der sonstigen frankirteu Briefpostsendun- gen und
c) vom 1. Januar 1867 a n bezüglich der unfrankirten Briefpostsendungen.
Die festgesetzten Bestellgebühren für sog. Stadt- oder Lokalbriefc, d. h für Briefpostgegenstände, welche an einem Postort znr Aufgabe gelangen, um daselbst bestellt zu werden, sowie für Briefpostsendungen nach, nicht mit einer Poststelle versehenen, Landorten, kommen nach wie vor zur Erhebung.
Cassel am 16. Januar 1865.
Kurfürstliche 'Generalpostinspektion.
S ch m erfel d.
3. Die in Frankenberg entstandene Vakanz der Stelle eines praktischen Arztes soll wieder besetzt werden, was Behufs etwaiger Bewerbungen hierdurch zur Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 17. Januar 1865.
Kurfürstliches Obermedizinalkollegium.
C r a in e r.
vt. Schwarzenberg.