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Sodann wird zu der nach §. 57 des genannten Gesetzes vorgeschriebenen vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, durch welche Ansprüche auf alsbaldige Stellung in das zweite Aufgebot, bzw. Bewilligung einjähriger Dienstzeit dargethan werden sollen, Termin für die Orte des Justizauitsbezirks Witzen« hausen auf

Mittwoch den 1 4. Dezember d. I.;

für die Orte des Justizamtsbezirks Vierten au aus Donner st a g d c n l 5. Dezc ni ber d. 3.;

für die Orte des Jnstizamtsbczirks Allendorf auf Freitag den 1 6. Dezember d. I.;

für die Orte des Justizauitsbezirks Großalmerode auf

Samstag den 1 7. Dezember d. 3., jedesmal Vormittags 9 Uhr, in das Lokal des Landrathöamts bestimmt.

Witzenhausen am 19. November 1864. Kurfürstliches Landrathsamt.

F. d. L.: R e h m.

2. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß die in'Geniäßheit des Nekrutirnngs- gesetzes vom 29. September 1848 für die nächste regelmäßige Aushebung aufzustellende Bezirksliste vom 6. De; e in b e r d. I. a n

acht Tage lang im Geschäftslokal des hiesigen Landrathsamts zu Jedermanns Einsicht bereit liegen wird.

Ein Jeder ist nach §. 47 des angezogenen Ge­setzes aufgefordert, Mängel oder Irrthümer, ins­besondere aber etwa übergangcnc Militairpstichtige, dem Landrathsamt zur Berichtigung oder nachträg­lichen Einzeichnung anzuzeigen. Militairpstichtige, welche in der Bezirksliste etwa Übergängen worden, sind nach den g§. 48 u. 63 des gedachten Gesetzes, bei Meidung einer Strafe von 1 Thlr., verbun­den , wenigstens 3 Tage vor der Aushebung dem Landrathsamt dieses anzuzeigen. Gleiche Verbind­lichkeit liegt den Eltern oder Vormündern der et­wa übergangenen Militairpflichtigen im Fall der Abwesenheit derselben ob.

Zugleich wird zu der im §. 57 des Rekrutirungs- gesetzes vorgeschriebenen vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, durch welche Ansprüche auf Stellung in das zweite Aufgebot dargethan werden sollen, sowie znr Bescheidung der betreffenden In­dividuen über die Mängel solcher Zeugnisse und die Mittel und Wege zu deren Bestätigung, Termin, und zwar

«) für die Aemter Weisungen und Felsberg auf den 15. Dezember d. I.,

Vormittags 9 Uhr, und

b) für das Amt Spangenberg auf

den 16. De; e in b c r d. I.,

Vormittags 9 Uhr,

in das' Lokal des LandrathsamtS angesetzt, zu

welchem die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden' aus welchen Militairpstichtige Ansprüche auf Stel­lung in das zweite Aufgebot zu haben glaube«, sowie diese selbst, bzw. deren Eltern oder Vor­münder, zur Vorlage der erforderlichen Zeugnisse vorgeladen werden.

Melsungen am 21. November 1864. Kurfürstliches Landrathsamt.

Fabe r.

3. Landraths a int Noten burg. Die Kreis­liste über die zur nächsten Militairaushebnug Pflichtige Mannschaft wird vom 12. k. M. an acht Tage lang im Geschäftslokal der unterzeich­neten Behörde öffentlich aufgelegt werden, was die Oltsvorstände des Kreises sofort auf übliche Weise bekannt zu machen haben.

Zugleich werden zur vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, durch welche Ansprüche auf Stellung ins zweite Aufgebot dargethan werden sollen, fol­gende Termine bestimmt:

1) für die Militairpflichtigen der Justizamtsbezirke i. und H.

der 15. k. M.,

2) für die Militairpflichtigen der JustizamtSbe- zirke Nentershausen u<d Sontra

der 16. k. M.,

jedesmal von Morgens 9 Uhr an, wozu sich bic betreffenden Militairpflichtigen und Ortsvorstände im Landrathsamtslokal cinzufinden haben.

In diesem Termin haben sodann die Ortsvor­stände diejenigen Militairpflichtigc zu sistiren, welche an solchen äußerlich erkennbaren Gebrechen leiden, nach denen sie, ohne daß es einer sachverstän­digen Beurtheilung bedarf, für völlig untauglich zum Militärdienst gehalten werden müssen. Rotenburg am 24. November 1864. Kurfürstliches Landrath samt.

F. d. L.: Wieg a n d.

4. Der bei der diesjährigen Aushebung dem 1. (Leib-)Husarenregiment überwiescue Wilitairpflichti- ge Jakob e>ei^ aus Kirchhain hat sich der Ein­stellung entzogen und wird derselbe deshalb hier­durch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zur Erfüllung seiner Dienstpflicht zu stellen, widrigen­falls er als Ausgetretener auf Grund des §y 69 des RekrutirungSgcsctzes vom 29. September 1848 mit 100 Thlr. Geld bzw. 6 Monat Gefäng­niß wird bestraft werden.

Kirchhain am 23. November 1864.

Kurfürstliches Landrathsamt. R o h d e.

5. Sara G o ttl ieb von Eckardroth, 34 Jahre alt, hat um Ertheilung eines Passes zur Nei's,. nach Amerika nachgesucht.

Schlächtern am 30. November 1864. Kurfürstliches Landrathsamt.

v, Wolfs.

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