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sind bis zum 12. November d. 3., bei Meidung der Exekution, einher einzuzahlen.

Hauau am 28. Oktober 1864.

Kurfürstliche Renterei.

Both.

Erledigungen von cchullehrerstcllen.

1. Die Erledigung der Schulstelle zu Kleinensee wird unter dem Bemerken hierdurch veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre deShalbigen Mel- dnngSgcsnche, unter Beifügung der erforderlichen Sitten- und Befähigung^engnisse, binnen drei Wochen dahier oder bei dem Pfarramt in Dank- marshansen einzureichen haben.

Hersfeld am 17. Oktober 18(54.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Au f f art H.

2. Bewerber um die erledigte zweite Ve^rcrftcKc zu Marjoß haben sich binnen vier Wochen, unter Vorlage der vorgeschriebsuen Zeugnisse, dahier oder bei dem Schulvorstand zn Äarjoß.zu melden. Schlüchteru am 20. Oktober 1864.

Kurfürstliches Landrathsamt.

v. Wolfs.

3. Bewerber um die erledigte erste Lehrerstelle zu Weichersbach haben sich binnen vier Wecken, unter Vorlage der vorgeschriebenen Zeugnisse, da­hier oder bei Herrn Pfarrer Ehringhans zu Niottgers zu melden.

Schlüchteru am 27. Oktober 1864. Kurfürstliches Landrathsamt. ve Wolfs

4. Bewerber um die erledigte israelitisch? Lehper- und Vorsängerstelle zu SchweiuSberg mit 9tieber= klein, im Kreis Kirchhaiu, mit welcher ein Ein­kommen von 125 Thlrn. verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Mclvungsgesuwe, mit den erfor­derlichen Zeugnissen versehen, innerhalb 4 Wochen bei unterfertigter Behörde einzureichen.

Marburg am 13. Oktober 1861. Kurfürstliches israelitisches Vorsteheramt der Provinz Oberhessen.

G ovsselb.

v(. Stiebing.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Biebcr. E r k e u n t n i ß wider den

1 Militairpflichtigen:

Heinrich Wilhelm Geiger aus Rosbach, c wegen Austretens.

Aus den Grund der amtlichen BcschcstiHch der Verwaltungsbehörde zu Gelnhausen, wonach b. bei der Rekrutirung im Jahr 1864 in bcm An. Hebungstermin ungehorsam zurückgebliebene Mir tairpflichtige Heinrich Wilhelm Geiger aus Nosba^ auch auf die Vorschriftsmäßig bewirkte Ediktall duug binnen der bestimmten Frist nicht erschiene, ist, nach Ansicht der §§^ 68 und. 69 des Rekrut. rungsgesetzeS vom 29. September 1848 wird bei selbe nunmehr für einen ausgetretenen Militair Pflichtigen erklärt und deshalb zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern, oder in Ermangelung Don Vermögen in eine sechsmonatliche, bzw. in eine nach dem angeführten §. 69, Absatz 2, im Verhältniß der Ungezählten Geldstrafe zrGbestim tuende Gefängnißsträse, sowie in die dahier en: standenen Kosten verurtheilt. V. R. W.

Dem Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihm gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Absatz 2. des Str.-Pr.-Ges. vom 28. Oktober 1863, mir Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht gebundene und bei dem unter zeichneten Gericht anzubringende Antrag auf Zu rückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbc zeichneten Rekrutirungsgesctzes, oder auf Grnm des Nachweises zustche, daß die Voraussetzungen der Vernrtheilung irrthümlich angenommen sind.

Bieber am 23. September 1864.

Kurfürstliches' Justizamt.

| W ach s mu th.

Dieses Erkenntniß, welches dem Verurtheilten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird demselben hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter der Eröffnung, daß. dasselbe acht Tage näch dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als verkündigt gilt.

Bieber am 20. Oktober 1864.

Kurfürstliches Justizamt.

W a ch s m utH.

'. Noßdor f. Da nach den geschehenenErmittelungeu das Vermögen des Andreas K e l l e r und des Chri­stian Keller, sowie der Nachlaß der Katharina K e b l er von Roßdorf überschuldet ist, so werdenderen Gläubiger zur Anmeldung und Begründung ihrer Iorderungcn, sowie zum- Versuch der Güte Zwecks Abwendung förmlichen Konkurses auf

den 14. November d. I.,

Vormittags 9 bis 12 Uhr, mit dem Bemerken anher vorgeladen, daß die Ausbleibenden als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend anzusehen sind.

Hanau am 15, Oktober 1864.

Kurfürstliches Justiz amt. H.

Cöste t.

vL Fraukeuberg.