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4. Ernc n n it n g c n K it r fürstlich e r

Rcgicrung der Provinz Hanau.

Der Lehrer Lenkersdörfer zu Marjoß ist zum fünften Lehrer an der Schule zu Stciuau ernannt worden.

5. Die im Laufe des 3. Quartals d. I. auf der Kurhessischen Strecke der Main-WÄser- B ahn und auf der mit der Kurfürst Friedrich-Wilhelms- Nordbahngesellschaft gemeinschaftlichen Bahnstrecke von Cassel bis Guntershaufen auf der Bahn selbst, auf den Stationen und in den Eisenbahn­wagen gefundenen und noch nicht zurückgeforderten Gegenstände können von den sich abweisenden Eigenthümern innerhalb der nächsten drei Monate bei der unterzeichneten Behörde in Empfang genommen werden, indem später darüber anderweit verfügt werden wird.

Cassel am 17. Oktober 1864.

Kurfürstliche Eisenb ahndircktion. Schmerfeld.

vt. Hübner.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. In der Waifenhaus-nchhaudlung zu Hanau ist zu haben:

Anweisung zur Feier des diesjährigen Buß-, Bet- und Danktags, das Exemplar zu 3 kr.

2. Margareta John, 28 Jahre alt, Johs. Toch­ter, von Schlüchtern, hat um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika, sowie Schneider Twrenz Aland, 37 Jahre alt, von Züntersbach, für sich und seine Familie, und Franz Heil, 19 Jahre alt, Joh. Valentin Sohn, von Saunerz, um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsver- bande, Erstere Behufs Niederlassung zn Würzburg, im Königreich Baieru, Letzterer zur Auswanderung nach Amerika, nachgesucht.

Schlüchtern am 12. Oktober 1864. Kurfürstlich es Landraths amt.

v. Wolfs.

3. Die Behufs der nächsten Militairaushebung für das Jahr 1865 aufzustellenden Gemeindehaupt­listen über alle militairpflichtigen Individuen aus der Altersklasse 1844, sowie alle im §. 44 des Rekrutirungsgefetzes vom 29. September. 1848 bei den Nr. 2 bis 5 bezeichneten Militairpflichti­gen werden sich in der zweiten Hälfte d. M. 8 Tage lang, in allen Gemeinden des hiesigen

Kreises öffentlich angeschlagen oder beim Orts- vorstand zur Einsicht aufgelegt finden.

t Ein ^eber ist anfgefordert, Mängel oder Jrr- t thümer, insbesondere aber übergangene Militair- pflichtige, dem OrtSvorstand zur Berichtigung oder nachträglichen Einzeichnung anzuzeigen. Auch sind nach den §.§. 48 und 63 des allegirten Gesetzes die Militairpflichtigen, welche in der Gemeinde- Hauptliste oder in der Kreiöliste Übergängen sind, ' sowie im Fall deren Abwesenheit die Eltern oder i Vormünder derselben, verbunden, wenigstens 3 Tage vor der Aushebung bei dem Ortsvorstand, t bzw. dem Landrathsamt Anzeige davon zu machen, bei Meldung einer Strafe von 1 Thlr.

: Melsungen am 4. Oktober 1864.

I Kurfürstliches Landrathsamt.

t Fabcr.

4, In die Rettungsanstalt für verwahrloste Klüver in Hof Raith wird ein Gehülfe und Kollekteur gefußt. Man verlangt von demselben, daß er im Schreiben und Rechnen einigermaßen erfahren ist und entweder was Schuhmacher- oder Schneider- Handwerk versteht. Bei völlig freier Station werden ihm 50 fl. jährlich Lohn und 25 fl. für die Reisekleidung zugesichert. Lusttragende haben ihre deshalbigen Zeugnisse, namentlich über ihren Lebenswandel, an den Vorstand gedachter Anstalt einzusenden.

Schlüchtern am 13. Oktober 1864.

St am m, Seminardirektor.

5. Polizeidirektion zu Hau an. Der Kaufmann Wilhelm Eduard von BeauvaiS in Bockenheim hat Behufs Niederlassung in Stutt­gart um Entlassung aus bem Kurhessischen Staats - verbände nachgesucht.

Hanau am 15. Oktober 1864.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.

6. Für, den Kaufmann Bernhard L o r s ch von hier ist um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthauenverbandezum Zweck seiner Niederlassung zn Frankfurt a.' M. nachgesucht worden.

Gelnhausen am 14. Oktober 1864.

Kurfürstliches Landrathsawl. Giller.

7. Der Ackermann Adam Scher er von Neuses hat dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen ; Unterthanenverbande Behufs Auswanderung nach

; Amerika für sich, seine Frau und seine 3 Kinder ; nachgesucht.

; Gelnhausen am 18. Oktober 1864.

Kurfürstliches Landrathsamt.

i Giller.

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