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Uebertrag .
Davon waren beim RechnnngSschluß noch zu zahlen und gehen als Schuld der Anstalt in die nächste Rechnung über. . . .
Bleibt wirkliche Ausgabe .
Mit der wirklichen Einnahme verglichen, bleibt Bestand . Hiervon sind:
1) für das RechuungSjahr 1864 verausgabt worden .
2) an vorerst zu liqnidirendcu Ausgaben geleistet .
3) zur Deckung der weiteren Ausgaben vorräthig geblieben
Summe wie oben .
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58982
1010
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17 11
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1640
13 8
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11798
17,11
Cassel
ant 29. September 1864.
Kurfürstliche Direktion der Civilwittwen- und Waisenanstält.
Schröder. Arnold. Klingender.
vt. Schwarzenberg.
5. Bekanntmachung.
Mittwoch den 12. und Donnerstag den 13. Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr, findet der öffentliche Verkauf der zum Ausrangiren bestimmten etwa 100 Pferde der Kavallerie und Artillerie rc. in dem Hof der Artilleriekaserne dahier an den Meistbietenden und gegen gleich baare Bezahlung statt, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, mit dem Bemerken, daß die bekannten Fehler der Pferde, weshalb dieselben ansran- girt werden, im Berkapfstermin den Kaufliebhabern angegeben und weitere' Bedingungen unmittelbar vor der Auktion mündlich bekannt gemacht werden.
Cassel am 30. September 1864.
Kurfürstliches Kriegsministerium, Militairökonomiedepartemcnt. vt. Paul.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Die im Monat August d. I. amtlich erkannten Schulstrafen sind bis zum 15. Oktober d. J., bei Meidung der Exekution, anher einzuzahlen.
Hanau am 29. September 1864.
Kurfürstliche Stadtrezeptnr. Müller.
2. Die von der unterzeichneten Direktion unter Nr. 27381 über 300 fl. Darlehn am 10. Mai d. I. auf den Inhaber ausgestellte Schuldurknnve wird vermißt und vor deren Ankauf verwarnt. Fulda am 27. September 1864.
Kurfürstliche Leih - und Pfandhausdirektion.
S ch in i d t.
3. Polizeidircktion zu Hanau. Für den
Bäckergesellen Wilhelm Ruppol von der Mainkur ist Behufs dessen Niederlassung zu Frankfurt a. M. um Entlassung aus dcni Kurhessischen Un- tcrthanenverbande gebeten worden. Hanau am 27. September 1864.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.
4. Im Waisenhausverlagskomtoir zu (Kassel ist erschienen und daselbst, sowie bei sämmtlichen Distributoren, Buchbindern :e. zu haben:
Der amtliche
(Quart-Killender
für das Jabr 1865.
Derselbe enthält neben seinem gemeinnützc- gen, unterh altenden und belehrenden Inhalt auch wiederum das Berzeichniß der vornehmsten Messen, Kram- und Biehmärkte sowohl in hiesigen als benachbartem Landen und wird, 6 Bogen stark, zu folgenden Preisen (incl. des Stemp'elb ctrags von 2 Sgr.) verkauft: Thlr. ä^r. 1 Exemplar, geheftet, für .... — 4 1 — durchschossen für . . — 5 11 — roh (incl. 1 gratis) für 1 7 Ferner ist daselbst zu haben:
der Komtoir - Kalender, sowohl in Querfolio, als auch in 8vo (Damen- kalender), ä 3 Sgr., incl. des Stempelbetrags (aus 12 ein Freiexemplar). — Auch sind noch Exemplare vom
Schreibalttranach (Terncins-Kalender), roh für 7 Sgr., geb. und mit Schreibpapier durchschossen für 12 Sgr., vorräthig.
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