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, 1) gegen Konrad Böff IH. zu Fechenheim, wegen betrüglichen Bankcrotls;
2) gegen Fcid. Viel und Philipp Kolb zu , Rückingen, wegen Körperverletzung und kul- poser Tödtung, und
3) gegen Phil. Seither zu Niederdorfelden, wegen versuchter Schändung.
Hanau am 29. Juli 1864.
Der Vorstand des KrimiualscnatS des ObergerichtS.
Seiter.
vi. Schlarbaum.
Besondere Bekanntmachungen der VcrwaltungT- und Knanzbehörden.
1. Das
K u r h c s f i s ch c
Hof- und Stoatshondbucl)
für das Jahr 1864,
in welchem die Veränderungen und Nachträge bis zum 5. Juli d. J. gewahrt sind,
ist im W a i s c n h a u S v cr l a g S k o m p t o i r dahicr und bei den Distributoren zu folgenden Preisen zU haben:
-Schreibpapier, gebunden. . 1 Thlr. 4 Sgr.
Druckpapier, roh . . . . :— „ 25 „
„ gebunden . . — „ 29 „
Mit dem gestempelten Kalenderbogen kostet jedes Exemplar 2 Sgr. mehr.
Gaffel am 11. Juli 1864.
2. Das alphabetische Änkaltüverzeichniß zum 16. Baude der Kurhessischeu Gesetzsammlung, die Jahre 1861, 1862 und 1863 umfassend, ist erschienen und das Exemplar auf Schreibpapier zu 12 Sgr. und auf Druckpapier zu 9 Sgr. zu habe« im _
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Nachdem Kurfürstliches Finanzministerium verfügt hat, daß zur Einbringung von Transporten des auf der Königlich Baierischen Saline zu Orb unter dem Namen Düngesalz angefertigt werdenden kochsalzhaltigen Düngepräparates von Erwirkung einer vorgängigen Gestaltung zur Einfuhr bis auf Weiteres abgesehen werden soll, so wird solches im Auftrag Kurfürstlicher Oberzolldirektion mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß die Einbringung nach wie vor nur in von der Königlich Baierischen Saliuenverwaltung abgegebenen Verpackung und nur über eine KürhessifHc Meuerstellc,
wo Unter Vorlage eines die geladene Gewichts- menge ausdrückenden Ladescheins des Königlich Baierischen Salzamts zu Orb und einer von demselben amtlich verschlossenen Probe jeder Transport znr Revision zu stellen ist, erfolgen darf und daß gegen Kontravenienten aus Grund der zollge- setzlichen Bestimmungen eingeschritten werden wird. Bezüglich der Einbringung von Düngesalz aus anderen Orten, als Orb, behält es bei den bisherigen Bestimmungen sein- Bewenden.
Hanau am 12. Juli 1864.
Kurfürstliches Hauptsteuer amt.
Merrem. Mergelt. Scheffer.
4. Die Hundesteuer pro 1864 1865 ist bis zum 15. August d. I., bei Meldung der Exekution, au- her zu entrichte».
Hanau am 14. Juli 1864.
Kurfürstliche Stadtrezeptur.
M ü l l e r.
5. P o lizc id ir ek tivn zu H an a u. Für den Handlungsdiener Georg Heinrich Wilhelm Bal« zer von Bockenheim ist Zwecks Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessi- schen Unterthauenverbande nachgesucht worden.
HaNau am 19. Juli 1864.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.
6. Poliz eidirektion zu Hanau. Die ausschließliche Berechtigung zum^Lumpeusammeln in den Gemeinden deö Justizamtsbezirks Laugen« selbold wird vom 1. Juuuar 1865 auf weitere drei Jahre wieder zu verpachten beabsichtigt, zu welchem Behuf Termin auf den 12. f. M., Morgens 9 Uhr, auf das Geschäftslokal der unter- zeichneten Behörde auberaumt ist.
Es wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nur solche Personen zum Gebot zuge- lassen werden, welche sich als zahlungsfähig aus« zuweisen im Stande sind.
Hanau am 18. Juli 1864.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.
7, P o l i z e i d i r e k t i o n zu Hanau. Der Gärtner Johann Ludwig Grub er von Dörnig- heim hat für sich und seinen Sohn Karl Adolph Grub er Behufs Niederlassung zu Frankfurt a. M. um Entlassung aus dem Kurhessischen Staats- verbande nachgesuchl.
Hanau am 20, Juli 1864.
Kurfürstliche Polizeidirektion. Cvrneliu s.
8. Für den Schuhmachergesellen Heinrich Ncid- Hardt von Bnstein ist um Entlassung aus dem
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