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Bezeichnung der Spezialrechnungs-

Perhültc- neS Dc- rufoenl- kemmen.

Qaartals- Bcitraz nach 4 pkt.

Betrat jährlich:

1) Pro». Niederhessen .

2)

3)

4)

5)

499,550

138,650]

Oberhessen. .

Hanau. . . ^ 95,350

Fulda . . . . Grafsch. Schaumburg

1»)

84,500'

4,99545' 1,386'15' 953'15

' 845

lleberhaupt .

35345

853,400 8,534j

19,982 -

5,546 - 3,814-

3,380 --

1,414-

34,1361 -

Dazu kommen:

An Nachzahlungen im Jahr 1864, wegen erst nachträglich zur Kennt­niß gebrachter Aufnahmen tc., unge­fähr. ....... ,

An außerordentlichen Beiträgen nndj EinkMsgeldern, welche bei der Or| Hebung von 4 Procenten, nach §. 12 der Berordn. vom 29, Plärz 1.827,' zu den laufenden Ausgaben mit ver^ wendet werden, nngefähr.....

An Peusionabzügen, nach § 18 der selben Verordnung, ca....... Die Zinsen von den, in Folge Aller­höchster Entschließung Seiner stönißG Hoheit des Kurfürsten, der Eivil( Wittwen- und Waiseugescllschaft zur

1,500

6,600

307

Durch den weiteren Zuwachs an Pensionen im laufenden Jahr werben, ungefähr 250 Thlr. er­forderlich werden, wonach ein Bestand von 640 Thlru. bleibt und wenn man nach der bisherigen Erfahrung annchmeu muß, daß die Zahl der Wittwen im Jahr 1865 sich mindestens um 15 ver mehren und dafür die Pensionen ungefähr 700 £M' betragen werden, so würde bei der Erhebung von 4 pCt. sich ein Deficit ergeben von 51 Thlru. bei der Verminderung der Erhebung auf 31/ p(5, aber würde sich das Deficit auf-11,225 Thlr. er­höhen, indem bei diesem Prozentsatz nach §. 1 der Verordnung vom 29. März 1827, die nach 2, : > it. 18 derselben Verordnung, resp nach tz. 1 der Ver ordnnüg vom 19. Juni 1856 aufkommendcu außer ordentlichen Einnahmen zu den laufenden Wsga ben nicht mit verwendet werden dürfen. Es iO demnach für das Jahr 1865 die Erhebung w u 4 pCt. von dem verhaltenen Einkommen der Mit glicder der Eivilwittwen- und Waisengesellschajt erforderlich und wird daher der angezogencu Ver­ordnung zufolge hiermit verfügt.

Gaffel am 28. Juni 1864.

Kurfürstl. Eivilwittwen- und Waisenkommifsion hierselbst.

, G u n ck c (.

vt. Settre.

unverzinslichen Benutzung Allmguä- - feigst überrieselten, verschollenen De- positen und ZiuSüberschüssen, ungefähr H a u p t b c t r a g d e r E i u u a h in c .

1,990

44,

A u S g a b e.

A. P e u s i o n e u :

1) Für 711 Wittwen.......

,2) Für die Waisen von 58 verstorbenen Mitgliedern...........

0, V.e r w a l t n u gsko st e-n:

1) Gehalt für die Vlirglieder der Kom­mission, den Sekretar, teil Haupt rechnungsführcr, den Expedienten, den Pedellen und Akten Hefter.....

2) Für Schreibmaterialien, Drucksachen, Buchbinderlohn und sonstige Ver- waltungskostcu, ungefähr

C. Erhebe gebühren:

39,292

2,384

628

135

Für die fünf Spczialrechnuugsführcr .

1,195

S uM ina der 21 Uögabe . 43,634

Vcrgleichung,:

Ttc Einughmc beträgt ungefähr

Au sgäbe

dagegen

Bleibt Bestand . .

43,634

899

4. Im Einverständniß mit den Kurfürstlichen Po- gierungen und RegierungSkommissioucn wird hier­mit der Taxpreis der Blutegel vom 1. August i . I. an von 2 Sgr. 6 Hlr. auf 2 Sgr. 4 HEr pr. Stück für den Kurstaat herabgesetzt, wonach steh die Herren Apotheker zu achten haben.

Cassel am 11. Juli 1864.

Kurfürstliches Obermedizinatkollcgium.

Lramer.

vt. Schwarzenberg.

5. Gutsverpacbtttug.

Die Kurfürstliche Domäne yi Trcndelbura (Stationsort der Eisenbahn oberhalb CarlShafeü au der Diemel) mit einem Areal von 1200 Ar. soll vom 1. Mai 1865 an anderweit auf 12 Jahre verpachtet werden. Oeffentlicher Steigerungstermin ist auf

Dienstag den 16. August d. I., Morgens 10 lthr,

in das Lokal der Oberfinanzkammcr zu Lasse bestimmt und werden Pachtliebhaber hierzu mr dem Bemerken eingeladen, daß nur auf glaubhafte Nachweisuug über landwirthschaftliche Qualifikation und den Besitz eines disponiblen Vermögens von mindestens. 25,000 Thlru. die Zulassung zum Bie­ten erfolgt, sowie daß die Pachtbedingungen bei bei