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B cZeichnung der Spczialrechnnngs- Bezirke.
1) Prov. Niederhessen .
2) — Oberhessen. .
3) — Hanan. . . .
4) — Fulda. . .
5) Grafsch. Schaninbnrg Ueberhaupt .
Bcrhaltc- nes Be- rufsein« kommen.
Thäler.
Quartalö- Beitrag nach
4 pCt.
Thaler | Sgr
Vetragt jährlich:
Thaler.
S«r
499,550
4,995 15
19,982
—
138,650
1,386 15
5,546
95,350
953 15
3,814
—
84,500
845 —
3,380
—
36,350
353 15
1,414
—-
853,400,8,534 —
34,136
Dazu kommen:
a) An Nachzahlungen im Jahr 1864, wegen erst nachträglich zur Kennt- . niß gebrachter Aufnahmen :c., ungefähr................
b) An außerordentlichen Beiträgen und Einkaufsgeldern, welche bei der Erhebung von 4 Procenten, nach §. 12 der Verordn. Dom 29. März 1827, zu den laufenden Ausgaben mit verwendet werden, ungefähr.....
c) An Pensionabzügen, nach § 18 derselben Verordnung, ca.......
d) Die Zinsen von den, in Folge Allerhöchster Entschließung Seiner Königl. Hoheit des Kurfürsten, der Civil- wittwen- und Waisengesellschaft zur unverzinslichen Benutzung Allergnä- digst überwiesenen, verschollenen Depositen und Zinsüberschüssen, ungefähr H a u p t b e t r a g der Einnahme .
1,500
6,600
307
1,990
44,533
Ausgabe.
A. Pensionen:
39,292
' 2,384
628
135
J^lto 43,634
1) Für 711 Wittwen........
2) Für die Waisen von 58 verstorbenen Mitgliedern...........
B. V c r w a l t u n g s k o st e n:
1) Gehalt für die Mitglieder der Kommission, den Sekretär, den Hanpr- rechnnngssührer, den Expedienten, den Pedellen und Aktcnhcfter..... 2) Für Schreibmaterialien, Drucksachen, Buchbinderlohn und sonstige Per- waltungskosten, ungefähr.....
C. Erhcbcgebühren:
Für die fünf SpezialrechnungSführer .
Summ a der Au sgabe .
Vergleichnng:
Die Einnahme beträgt ungefähr
„ Ausgabe „ dagegen
Bleibt Bestand . .
44,533 43,634 ~899
Durch den weiteren Zuwachs an Pensionen im laufenden Jahr werden ungefähr 250 Thlr. erforderlich werden, wonach ein Bestand von 649 Thlrn. bleibt und wenn man nach der bisherigen Erfahrung annehmen muß, daß die Zahl der Wittwen im Jahr 1865 sich mindestens um 15 vermehren und dafür die Pensionen ungefähr 700 Thlr. betragen werden, so würde bei der Erhebung von 4 pEt. sich ein Deficit ergeben von 51 Thlrn., bei der Verminderung der Erhebung auf 3s pEt. aber würde sich das Deficit auf 11,225 Thlr. erhöhen, indem bei diesem Prozentsatz nach §. 12 der Verordnung vom 29. März 1827, die nach 2, 9 u. 18 derselben Verordnung, resp nach §. 1 der Verordnung vom 19. Juni 1856 auskommenden außerordentlichen Einnahmen zu den laufenden Ausgaben nicht mit verwendet werden dürfen. ES ist demnach für das Jahr 1865 die Erhebung von 4 pEt. von dem verhaltenen Einkommen der Mitglieder der Civilwittwen- und Waisengesellschaft erforderlich und wird daher der «»gezogenen Verordnung zufolge hiermit verfügt. Cassel am 28. Juni 1864. ‘
Kurfürstl. Civilwittwen- und Waisenkommission hierselbst.
G u n ck e l. vt. Lettro.
5. Im Einverständniß mit den Kursürstlichcn Regierungen und Regierungskommissionen wird hier- mit der Taxpreis der Blutegel vom 1. August d. J. an von 2 Sgr. 6 Hlr. auf 2 Sgr. 4 Hlr. pr. Stück für den Kurstaat herabgesetzt, wonach sich die Herren Apotheker zu achten haben. Cassel am 11. Juli 1864.
Kurfürstliches Obermedizinalkollegium. gramer.
vt. Schwarzenberg.
6. Gutsverpacktlmg.
Die Kurfürstliche Domäne zu Trendelburg (Stationsort der Eisenbahn oberhalb Carlshafen an der Diemel) mit einem Areal von 1200 Ar. soll vom 1. Mai 1865 an anderweit auf 12 Jahre verpachtet werden. Oeffentlicher Steigerungstermin ist aus
Dienstag den 16. August d. I., Morgens 10 Uhr,
in das Lokal der Oberfinanzkammer zu Cassel bestimmt und werden Pachtliebhaber hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß nur auf glaubhafte Rachweisnng über landwirthschaftliche Qualifikation und den Besitz eines disponiblen Vermögens von mindestens 25,000 Thlrn. die Zulassung zum Bieten erfolgt, sowie daß die Pachtbedingungen bei der
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