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richte in der biblischen Geschichte als brauchbar und praktisch erkannt werde.
DaS Werkchen hat das Format des reformirten Gesangbuchs und kostet ungebunden 6 Zgr., gebunden 8 Sgr., bei Abnahme von Dutzenden wird ein Gratisexemplar bewilligt: Kommissionsverlage erhalten 10 Prozent. — Für guten Druck und dauerhaftes Papier ist die nöthige Sorge getragen.
Casscl am 30. Mai 1804.
Die Waisenhausverlagsverwattlinft.
2. Zu der Anfertigung von Salzsäcken beabsichtigen wir 100 Schock, ä 60 Easseler Ellen, f- Ellen breites schcbcnfrcies Leinen zu Kochsalzsäcken im Preis von 71 bis 7| Thaler pro Schock, sowie 225 Schock, ä 60 Casseler Ellen, Ellen breites Leinen zu Bichsalzsäcken im Preis von 3[ bis 3| Thaler pro Schock anznkaufcn. Licscrungslustige werden deshalb anfgefordcrt, bis zu Ende Juli d. J. versiegelte, mit Preisangabe und Namen versehene Leiucnproben mit der Aufschrift „Leinen liefern n g b ctr essen d" portofrei an uns gelangen zu lassen. Die Bedingungen, unter welchen der Ankauf geschehen soll, können hicrsctbst cingcschen, aus besonderes Verlangen aber auch schriftlich mit- getheilt werden.
Sooden bei Allendorf a. d. W. am 3. Juni 1864. Kurfürstlich es Salz am t.
Sallmann. Weiß. Ricß. Manns.
WoLLmar^t zu CasfeL.
3. Der disjährige Wollmarkt in fasset wird den 2 7., 2 8. nnd 29. d. M.
unter den bisherigen Einrichtungen und Begünstigungen abgehalten werden, insbesondere wird bei der An- und Zurückfuhr der Wolle, sowie bezüglich der vom Akarkt leer zurückfahrenden Wagen Befreiung vom Weg- und Brückengeld unterhalb des Kurstaates gewährt werden, inglei- chen Versicherung der vor Beginn des Woll- marktes cingebrachten und in die Räume des Mcß- Hauses aufgenommenen Wolle vor Fenersgefahr, aus die Dauer von 8 —-12 Tagen, Seitens der Meßverwaltnng a u s N c ch n n n g des St a a t s, ohne daß dicserhalb dem Eigenthümer eine Berechnung geschieht, Statt finden.
Das betreffende Publikum wird hiervon mit dem Hinzufügen in Kenntniß gesetzt, daß die zum Lagern in die Räume des hiesigen Meßhauses bestimmte Wolle vom 23. bis einschließlich den 26. d. M. angenommen wird und daß diese Wolle ordnungsmäßig gebunden und zur Erkennung des Namens und Wohnortes des EigenthümerS mit entsprechender Bezeichnung an den einzelnen Knänfeu oder Säcken versehen sein muß.
Eassel am 1. Jnni 1864.
Kurfürstliche Meßverwaltungsdepntatiom Er am er. Bernstein.
4. P o l^; c id i rekti o n ; n H an am Der Krämer Nikolaus Schmidt aus Windecken hat um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika gebeten. Hanan am 10. Juni 1864.
Kurfürstliche Polizeidircktion. Cornelius.
5. Metzger Götz Rosenberg von Lichenroth, 21 s Jahre alt, hat dahier um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht. Gelnhausen am 7. Juni 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
F. d. L.: U l r i ch.
6. Der Schmiedmeister Johann Konrad Güth von hier hat um Entlassung seines Sohnes, des Schmiedgcsellcn Georg Heinrich Güth, aus dem Kurhessischen Unterthanenverbandc Behufs Aus-. Wanderung nach Amerika dahier nachgesucht. Gelnhausen am 9. Juni 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
F. d. L.: Ulrich.
7. In dem LandcShoSpital Merxhausen soll für unheilbare Geisteskranke und körperlich Gebrechliche weiblichen Geschlechts folgendes Personal angestellt werden:
1) ein Oberwärter, mit dessen Stelle außer freier Wohnung, Heizung und Licht für sich und seine Familie, Honoratiorenkoft und einer alle zwei Jahre zu beziehenden angemessenen Dienstkleidung ein Baargehalt von 150 bis 200 Thalern verbunden ist,
2) zehn Wärterinnen, mit deren Stelle außer freier Wohnung, Heizung, Licht, Gemeine,kost und einer alle zwei Jahre zu beziehenden Dienst« kleidung ein Baargehalt von 25 bis 50 Thalern verbunden ist.
Bewerber haben innerhalb sechs Wochen bei dem Unterzeichneten sich zu melden, und zwar die um die erstere Stelle durch glaubhafte Zeugnisse sich darüber ausznwciscn, daß sie entweder ein chirurgisches Staatsexamen bestanden oder das Badergeschäst gründlich erlernt und ihre vollständige Ausbildung in einer Krankenheil - oder einer Irrenanstalt erlangt, sich bisher in jeder Bezie- hung tadellos ausgesührt haben und verheirathet sind.
Die Bewerberinnen um die Wärterinnenstellen aber haben sich durch glaubhafte Zeugnisse über vollständige geistige und körperliche Gesundheit, tadellose Ausführung, Zuverläsiigkeit und Kinderlosigkeit, sowie über ihre Geschicklichkeit tut Nähen, Stricken und Spinnen auszuweisen und dürfen nickt älter als 35 Jahre sein.
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