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gemessener Behutsamkeit,! einzusperren. Wahrend der Beobachtung und Behandlung ist die möglichste Vorsicht anzuwenden; auch darf .die Milch von verletztem Melkviebe der Art binnen der Zeit von drei Dionaten nicht genossen, sondern muß in die aufgegrabene und wieder zu bedeckende Erde geschüttet, überhaupt nichts von einem gebissenen Thiere gebraucht werden. — Bis der ohne Verzug hinzugerufene Thierarzi kommt, kann man die Wunde, wie die eines Menschen, nach den ge- gebenen Vorschriften behandeln.
Alle Kleidungsstücke, die ein toller Hund zerrissen oder beschmutzt hat, müssen ganz oder zum Theil verbrannt oder vergraben werden.
Der Aufenthaltsort oder Stall eines tollen oder der Wuth verdächtigen Hundes, oder eines von einem solchen oder offenbar tollen Hunde gebissenen andern Haus- hiereS, Rindviehes, Schweines ic. muß, sobald das Thier getödtet worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel als thunlich alles, was von dem kranken Tbicre berührt worden, weggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, daß sich nicht das Gift durch den Speichel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfache Weise auf andere Thiere fortpflanzen könne. Die Ställe müssen deshalb ausgelüftet , mit Essigdämpfen ausgeräuchert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, oder mit Lehmwasser bestrichen, der Boden mit schar- ser Lauge abgewaschen, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgebobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, aber fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglüht, alles oder, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt oder verscharrt werden, wie Streu, geringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirre K. Man hüte sich auch, Stellen. die von dem Blute oder Geifer eines tollen Hundes besudelt sind, mit bloßen Händen zu berühren, besonders wenn die Oberhaut derselben nicht ganz heil ist.
Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibehörde oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige mache, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, oder von einem solchen gebissenes Thier im Hause hatte, sollte es auch sogleich gelobtet worden sein, oder im Falle ein muthmaßlich oder offenbar toller Hund entlaust, ober ein unbekanntes, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen solcher Fälle sind daher in be-n meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er- greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schädlichen Hundes, macht fein Vorhandensein in der ganzen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häuser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kinder im Freien anwenden und genaue Aussicht auf ihr Vieh haben können. Vor allem aber verordnet die Polizei das Anlegen aller Hunde, und das Tödten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend während sechs bis neun Wochen.
Beschreibung der Wasserscheu oder Wuth beim Menschen.
Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines wüthenden Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krankheit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und endlich doch^noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Telienheiien, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.
Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende ober stechende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, bleifarbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Würbe beginnt zu jucken, zu stechen ober zu schmer. zen. Sie geräth in Entzündung, bricbt bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei = nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken hin.
Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen , seine Munterkeit, wird mürrisch, nackdenkend, verdrießlich, miß. trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Er hat einen unruhigen, durch schwere Träume gestörten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst. lich, furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermattet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen un- stäken, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichtszüge, Spannung und Brennen in der Magengegend rc.
Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Scblingwerkzeugen das Vorstellungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er einen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.
Anfänglich hat der Kranke bloß eine Beschwerde im Schlingen. An einer Stelle im Schlunde nämlich em« p findet er einen gelinden Schmerz oder ein Gefühl von Verengerung Es veranlaßt dieser Zufall Aengstlich. feit, Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Athmen, Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räus- pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen und in den Därmen.
Immer größer werden diese krankhaften Erscheinun, gen, die Beängstigungen steigen, das Aeußerc des Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwasj Wildes, Vcrzwciflungsvolles an; die Augen