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Fohlen, die an Krankheiten oder Mängeln leiben' welche eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aussicht erfordern, oder durch ihren Anfent- Halt auf der Weide das eigene Leben oder die Gesundheit der andern Fohlen in Gesabr bringen können, sind jedoch von der Aufnahme ansge- schlossen.

Die Aufnahme der Fohlen findet den 31. Mai d. 3. von Morgens 10 Uhr bis Nachmittags 3 Ubr, auf dem Fohlcnhofe statt.

Späterhin können keine Fohlen mehr znr Auf­nahme gelangen.

Thiergarten am 4. Mai 1864.

Die Kommission der Fohlenweide.

W i c g a n d. N ö b i g.

2. Die Aufnahmeprüfung für das katholische Schul- lehrerseminar wird Dienstag den 31. Mai d. J. gehalten. Tags vorher haben sich die Aspiranten bei dem Unterzeichneten zn melden und nebst ihrer selbstversaßten Lebensbeschreibung vorzulegen: 1. ihren Taufschein, 2. ein pfarramtliches Sittenzeug- niß, 3. ein Zeugniß des bisherigen Lehrers, 4. ein ärztliches Zeugniß über ihre körperliche Tüch­tigkeit zum Lehrerberuf, 5. eine Bescheinigung der. Eltern oder Bormünder, daß das an die Seminar­kasse zu entrichtende Schulgeld bezahlt werden soll. Fulda am 2. Mai 1864.

E b ert, Seminardirektor.

3. Der Militairpflichtige Martin Ackermann ans Berneburg, Altersklasse 1<841, welcher sich der Einstellung entzogen hat, wird hierdurch in ' Gemäßheit des §. 6.8 des Rckrntirungsgesetzes aufgefordert, sich, bei Meidung der gesetzlich ange­drohten Strafe, noch binnen 3 Monaten znr Erfül­lung seiner Militairpflicht bautet zu sistiren.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den genannten Militairpflichtigen im Bctretnugs- fall verhaften und anher abliefern zn lassen.

Rotenbnrg am 25. April 1864.

Kurfürstliches Landrathsamt.

S ch a n tz.

4. Rosa M ünz, Salomon Tochter, 19 Jahre alt, von Altengronau; Eva H ohina n n, Georg . Tochter, 26 Jahre alt, von Elm, sotvie Philipp. Maus, 20 Jahre alt, Georg Schauberg er, Martin Sohn, 18 Jahre alt, und Martin L o tz, Johannes Lohn, 17 Jahre alt, von Niederzell, haben, erstere 3 um Ertheiluug von Reisepässen, letztere beiden um Entlassung aus dem Knrhessischen - StaatSverbaude Zwecks Auswanderung nach Ame­rika dahicr nachgcsncht.

Schlüchtern am 11. Mai 1864.

Kurfürstliches Landrathsamt.

v. Wolfs.

5. Für den am 13. August 1846 gebornen Jonas R o sent h a l aus Roth ist um Entlassung aus dem Knrhessischen Uutcrtbaueuverbaude Behufs Auswanderung nach Amerika dahier nachgesucht worden.

Geluhauseu am 10. Mai 1864.

Kurfürstliches Landrath samt. Giller.

6. Nach §. 14 des Gesetzes vom 4. April 1832 (Gesetzblatt Nr. 4) ist jeder Inhaber einer mit La- bak bepflanzten Grundfläche von 5 und mehreren Quadratrutheu verbunden, vor Ablauf des Mo- nats Juli der Steuerbehörde die bepflanzten Grund­stücke einzeln nach ihrer Lage und Größe in Knr­hessischen Ackern und Quadratrutheu, den Acker zu 150 Niederhessischen Quadratrutheu gerechnet, genau schriftlich oder auch mündlich anzugebeu und erhalt darüber von der Steuerbehörde eine Bescheinigung.

Diejenigen, welche schriftlich deklariren wol­len , können das zn der Anmeldung erforderliche Formularpapier bei ihren Ortsvorständen uuent zeitlich in Empfang nehmen und haben sodann die ausgefüllten und vollzogenen Anmeldungen dem Steueramt, zu dessen Bezirk sie gehören, abznge- ben. Diejenigen aber, welche mündlich die Angabe von der Größe ihrer mit Tabak bebauten Felder machen wollen, haben sich znr Abgabe derselben bei dem Steueramt ihres Bezirks zu melden und ebenfalls eine Bescheinigung über die erfolgte An­meldung zu verlangen, wobei zugleich unter Hiu- weisnug aus den §. 16 des oben angeführten .Ge­setzes bemerkt wird, daß man sich einer Desrande schuldig mache, wenn eine mit Tabak bebaute Bo- deusläche unrichtig angegeben oder wohl gar ver­schwiegen wird, insofern das verschwiegene Flächen­maß über den 20. Theil des ganzen mit Tabak bepflanzten Bodens oder 5Quadratrutheu beträgt.

Indem wir daher alle Grundbesitzer und Pächter, welche in diesem Jahr Tabak gebaut haben, zur Abgabe der erwähnten Anmeldungen auffordern, ersuchen wir zugleich die Ortsvorstäude, den Be- darf an Formularen zu den Anmeldungen unge­säumt nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei den Steuerämtern ihres Bezirks znr Anzeige zn bringen, sowie auch die gesetzlichen Borschrif­ten ihren Ortsangehörigen auf geeignete Weise bekannt zn machen.

Hanan am 14. Mai 1864.

Kurfürstliches ProvinzialsteueraMt. Mcrrcm. Math es. Kramer.

7. Zwecks Auswanderung nach Amerika haben: 1) Katharina Lotz/ Kaspar Tochter, 21 Jahre alt, von Riederzell, um Ertheiluug eines Reist- passesz