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zu Herrenbreitungen am 6. Juli i

Hersfeld

- 8.

Hünfeld

- 9.

-

' d. I.,

Fulda

- 11.

, Morgens

Schlächtern

- 12.

11

. 9 Uhr,

Gelnhausen

- 14.

Wilhelmsbad

- 15.

und für 1 äinmtliche Kreise des ganzen Landes zur Bertheilung der goldnen Medaille ein b e s o n d e r e r T e r in i n

zu Fulda am 18. Juli, *sr

Vormittags 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine goldne Medaille im Werth von zehn LouiSd ' or, nebst fünf Dukaten, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be­ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß:

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vom Landgestüt abstammende beste Pferd in jedem Kreise, welches ebenwobl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechszehn Thalern für die beste und

4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweitbeste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehler­freies Fohlen gezogen worden ist" und mit der Mutter vorgeführt wird;

5) ein Geldpreis .von acht.Thalern und eine Reittrense für das beste, durch Land- beschäler erzielte und vom Besitzer selbst auf­gezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

6) ein Geldpreis von acht Thalern für daS zweitbeste, in gleicher Weise wie das vorige erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

7) ein Geldpreis von sechs Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedoch noch nicht zum Anspann ver­wendete z w e i j ä h r i g e F o h l e n in jedem Kreise;

8) ein Geldpreis von fünf Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene einjährige Fohlen in jedem Kreise;

9) Geldpreise im Betrag von drei bis zu f ünf Thalern an diejenigen Landleute, welche

sich durch mustermäßige Herstellung ihrer Pferdeställe ausgezeichnet haben;

10) Geldpreise im Betrag von acht bis zu zehn Thalern aus den an dem Prämienfonds gemacht werdenden Ersparnissen an diejenigen Landleute oder Gemeinden, als Belohnungen für die Anlegung mustermäßiger Tummel­plätze.

Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß brin­gen, wünschen wir, daß die Kurfürstlichen Land- rathsäiutcr, die Herren Kreisthierärzte und Bür­germeister in geeigneter Weise dahin wirken mö­gen, daß eine möglichst große Anzahl Fohlen, Zuchtstuten und sonstige Pferde zur Besichtigung und Prämieuauswahl vorgeführt werde.

Eaffel am 25. April 1864.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E s ch st r u t H.

Besondere Bekanntmachungen der Berwaltungs- und Finanzbehörden.

i Bad Hofgeismar.

Die diesjährige Saison am hiesigen Gesnnd- brunnen beginnt mit dem 1. Juni.

Es werden einfache Mineralbäder, partielle und ganze Schlammbäder, Fichtennadelbäder, mit süßem oder Mineralwasser gekocht, Fichtennadeldampf- bäder, alle Arten Druschen, Tropf - und Regen­bäder gegeben.

Anfragen in ärztlicher Beziehung empfängt der Brunnenarzt Herr Physikus br. Schnakenberg dahier, Logisbestellungen die Brunnenverwaltung. Hofgeismar am 26. April 1864.

Kurfürstliche Brnnnendirektion.

Berner, k. A.

2. Bad Nenndorf.

Der Stunde von der Hannover - Mindener Eisenbahn, namentlich von der Station Haste, und 2 Stunden von der Station Wunstorf ent­fernt, in der Kurhessischen Grafschaft Schaumburg gelegene Gesundbrunnen zu N ennoo rf, welcher mit den bekannten wirksamen Schwefel­wasser- , S ch w e s e l g a S -, Schlamm-, Douche-, Sturz-, Sool- und gemischten Schwesel-Sool-Bädern auch eine Ziegen- molken anstatt vereinigt, im vorigen Jahr durch drei neue Jnhalations- Salons bereichert worden ist und an welchem die geschmack­vollsten Anlagen und komfortablesten Einrichtungen die Gäste befriedigen werden, wird am 1. Juni d. I. eröffnet werden.