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u tib f ii r f ä lil mtli ch e Kreise d e S g a uzen Landes zur Bert Heilung der goldneu Medaille ein besonderer Termin
zu Fulda ain 18. Iuli, Vormittags 10 Uhr.
Die hierbei zn verabreichenden Preise sind:
1) eine goldne Biedaillc im Werth von zehn L o ü i s d' o r, nebst fünf Dukat e n, für das auS dem Landgestüt abstammeKe beste Pferd im Lande, welches in jeder Be- ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und Dom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;
2) eine silberne Medaille und drei Dukaten für daS vom Landgestüt abstammende beste Pferd in jedem Kreise, welches ebenwohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;
3) ein Geldpreis von sechszehn Thalern für die beste und
4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweitbeste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Beschaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehlerfreies Fohlen gezogen worden ist und m i t der Mutter 'vorgeführt wird;
"o) ein Geldpreis von acht Thalern und eine R e i ttr e nse für das beste, durch Landbeschäler erzielte und vom Besitzer selbst aufgezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;
6) ein Geldpreis von acht Thalern für das zweitbeste, in gleicher Weise wie das vorige erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;
7) ein Geldpreis von sechs Thalern für daS beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedoch noch nicht zum An spann verweil d e t c z w e i j ä h r i g e F o h l c n in jedem Kreise;
8) ein Geldpreis von fünf Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene einjährige Fohlen in jedem Kreise;
9) Geldpreise im Betrag von drei bis zu fünf Thalern an diejenigen Landleute, welche sich durch mustermäßige Herstellung ihrer Pferdeställe ausgezeichnet haben;
10) Geldpreise im Betrag von acht bis zu zehn Thalern aus den an dem Prämienfonds gemacht werdenden Ersparnissen an diejenigen Landleute oder Gemeinden, als Belohnungen
für die Anlegung nmstermäßiger Tummelplätze.
Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, wünschen wir, daß die Kurfürstlichen Landrathsämter, die Herren Kreisthierärzte und Bürgermeister in geeigneter Weise dahin wirken mögen, daß eine möglichst große Anzahl Fohlen, Zuchtstuten und sonstige Pferde zur Besichtigung und Prämienauswahl vorgeführt Werde.
Cassel am 25. April 1864.
Kurfürstliche Landgestütditektion.
v. E s ch st r u t h.
Mni=/Ma = Jjmimur Cismlmhu.
Die Ausführung von Erd-, PlauirnngS- und Befestigungsarbeiten, sowie von Durchlässen, kleineren Brücken, Wege-Unter- und Ucberführungen in der Sektion Bebra und zwar: des 1. Looses, veranschlagt zu 32,385 Thlrn.
»3. „ , x 17,530 „
* 4. „ „ 18,959 soll im Weg des Vffentlichan SubmissiouSverfah- rens an Unternehmer verdungen werden.
Die betreffenden Profile, Pläne; und Berechnungen, sowie die Submissionsbedingungen sind vom 23. April 1864 ab täglich in unserm technischen Eentralbureau hierselbst Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr einzuschen, auch werden Daselbst Abdrücke von den Submis- siouSbedingnngcn gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission zur Uebernahme von Erd arbeiten rc. zur Bebra-Fulda- H a n a u e r - E i s e.n b a h u" versehen, bis spätestens
den 11. Mai 1864,
Vormittags 10 Uhr, portofrei an uns einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung der bis dahin eingegangenen Offerten in unserem, im hiesigen Bahnhofsgebäude befindlichen GefchäftSlokal, in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten, erfolgen wird.
Später eingehende oder nicht bedingungsgemäßc Offerten bleiben unberücksichtigt.