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Mra - /usha = Hannuer Eisenliahn.
Die Ausführung von Erd-, PlanirungS- und Befestigungsarbeiten, sowie von Durchlässen, kleineren Brücken, Wege-Unter- und Ueberführungen in der Sektion Bebra und zwar: des 1. Looses, veranschlagt zu 32,385 Tblr».
, 2. „ „ „ 34,352 „
„ 3. c,530 „
„ 4. „ 18,959 „
soll int Weg des öffentlichen Submisfionsvcrfah- rcns an Unternehmer verdungen werden.
Die betreffenden Profile, Pläne und Berechnungen, sowie die Submissionsbcdingungen sind vom 23. April 1864 ab täglich in unserm technischen Centralbnrean hierselbst Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr einzusehen, auch werden daselbst Abdrücke von den Submis- sionsbcdingungen gegen Erstattung der Kosten abgegeben werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission zur Uebernahme von Er darb eilen k. zur Bebra Fulda- H ana u e r - E i s e nb a h u" versehen, bis spätestens
den 11. Mai 1864,
Vormittags 10 Uhr, portofrei an uns emzuseuden, zu welcher Zeit die Eröffnung der bis dahin eingegangenen Offerten in unserem, im hiesigen Bahnhofsgebäude befindlichen Geschäftslokal, in Gegenwart der etwa erschienenen Submitleuten, erfolgen wird.
Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben unberücksichtigt.
Vor Abgabe der Submission ist eine vorläufige Kaution von 5 Prozent der Entrcprisesumme in Baar oder in guten Staatspapieren bei unserer Hauptkafse gegen Empfangsschein zu deponiren oder wenigstens ein zur Deckung des fraglichen ' Betrags genügender Bürgschein eines hiesigen Banquierbauses vorzulegen.
Gaffel am 21. April 1864.
Kurfürstliche Direktion für den Bau der Bebra-Fulda-Hanauer Eisenbahn.
Besondere Bekanntmachungen der Berwaltungs- und Finanzbehorden.
1. Der Militairpflichtige Karl Friedrich Triller- aus Hitzelrode, welcher im diesjährigen Musterungs
termin nicht erschienen ist, wird hierdurch in Ge- mäßheit des §. 68 des NekrutiruugsgeseheS vom 29. September 1848 aufgefordert, noch binnen 3 Monaten zur nachträglichen Erfüllung seiner Weiln tairpflicht, bei Meidung der in den §§. 69 und 70 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen und Nachtheile, sich basier zu sistiren.
Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden ersucht, den genannten Militairpflichtigen im Betrc- tungsfall zu verhaften und anher abliefern zu lassen.
Eschwege am 24. März 1864. Kurfürstliches Landrathsamt.
G r o ß.
2. Ediktalladun g. Der Militairpflichtige Johannes Sperling von hier,Altersklasse 1841,hat sich der Einstellung beim Schützenbataillon, welchem derselbe überwiesen ist, entzogen und wird deshalb hiermit aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten zu stellen, widrigenfalls er als Ausgetretener ^behan» delt werden wird.
Witzenhauscu am 2. April 1864. Kurfürstliches Landrathsamt.
F. d. L.: R e h m.
3. Um Entlassung aus dem Kurhessischen Staats- verbaude haben nachgesucht:
1) Markus Jäger, 35 Jahre alt, ledig, aus Züutcrsbach, zum Zweck seiner Niederlassung zu Kalbach im Herzogthum Nassau; - 21 Nikolaus B l u m, 18 Jahre alt, aus Oberkalbach, zum Zweck der Auswanderung nach Amerika, was hierdurch bekannt gemacht wird. Schlächtern am 13. April 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt. v. Wolfs.
4. Der Tischler Johann Friedrich Töpfer t von Birstein hat dahier um Entlassung aus dem Kur- hessischen Uuterthauenverbande zum Zweck seiner Niederlassung zu Bremen nachgesucht.
Gelnhausen ant 16. April 1864.
Kurfürstliches Landratbsamt Gillcr.
5. Anna Margarcta Blum ledig von Sterbfritz, 22 Jahre alt, und Regiuc Nußb anm ledig von Ulmbach, 23 Jahre alt, haben um Ertheilung von Reisepässen zur Reise nach Amerika dahier nachgesucht.
Schlächtern am 16. April 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt, v. Wolfs.
6. . Nachstehende Personen haben, und zwar Ernst Heinrich Rückert i-el. zu Meerholz, Katharine Eleonore Reis , von Wittgenborn und Sophie