Einzelbild herunterladen
 

266

stäche sollen zur Verpachtung auf 12 Jahre von Petri 1865 an Dienstag den 24. Mai d. 8., Morgens 10 Uhr, in dem Lokal der Oberftnanz- kammer zu Cassel öffentlich auSgeboten werden. Bewerber, welche sich über landwirthschaftliche Kenntnisse und über den Besitz eines hinreichenden Betriebskapitals von mindestens 20,000 Thlr. als« bald im Termin durch glaubhafte Zeugnisse aus- weisen müssen, werden hierzu eingeladen unb. liegen die Pachtbedingungen bei der Renterei Fulda und im Sekretariat der unterzeichneten Behörde zur Einsicht offen.

Cassel am 24. März 1864.

Kurfürstliche Obcrfiuanzkammcr. R o m in e l.

vt. Schmelz.

2. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 26. Januar 1863, in Betreff der dem Handschuh­macher Joseph B onnefoi zu Cassel abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Schuldver­schreibungen der Kurhessischen Landeskreditkasse:

'1) Serie O Nr 12,062 vorn 3. Juni 1859, über 100 Thlr.:

2) Serie O Nr, 12,134 vom 8. Juni 1859, über 100 Thlr.;

3) Serie Bb Nr. 929 vom 16. Dezember 1839, über 200 Thlr.;

4) Serie K Nr. 2053 vom 15. September 1841, über 200 Thlr., nebst dazu gehörigen Zinsabschnitten, wird nun­mehr in Gemaßheit des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibungen und der ZinSabschnit- te zum zweiten Mal aufgefordert, sich, unter deren Vorlegung, so gewiß vor Ablauf von drei Monaten, vom Tag dieser Aufforderung an, bei der LandeS- kreditkasse zu melden, als sonst Duplikatscheine aus­gestellt und an deren Besitzer, die Zahlung der Zinsen sowohl als der Kapitale stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschuldverschreibungen oder die Zins- abschnitre zur Zahlung eingereicht sein werden, ge­leistet werden soll.

Cassel am Hz März 1864.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.

W a n g c m a n u.

vt. Manns.

3 Die Steuerrektifikation der Gemarkungen Wok- serborn, Breitenborn und Weiherhof, AmtS WächierSbach, ist angeordnet und deren Ausführung dem Steuerrevifor Lomb, dermalen in Birstein, übertragen worden.

Cassel am 1. April 1864.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Rohde.

4 5m Auftrag Kurfürstlichen Ministeriums des Innern^wird hierdurch veröffentlicht, daß durch Beschluß des Gouvernements der Argentinischen Conföderation zu Buenos AhreS der Paßzwang in diesen Staaten aufgehoben worden ist. Cassel am 11. April 1864.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

v. B e n n i u g.

vt. Matthei.

5. Zur Sicherstellung des Anschlusses der 2. täg­lichen Hauau-Fuldaer Post in Fulda an die Post von da nach Neustadt findet die Abfertigung der ersteren aus Hanau von heute an schon um 6 Uhr Abends im Anschluß au den um 5! Uhr ein­treffenden Bahnzug von Frankfurt statt, was hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 12. April 1864.

Kurfürstliche Generalpostmspektion. Schmerfcld.

6. Es ist eine nicht unbeträchtliche Quantität gebleichten Leinens zuqKasernemBett- und Hand­tüchern in Lieferung zu geben, wozu Ancrbietungen mit Angabe der geringsten Preise bis spätestens den 20. Mai b. J. schriftlich, versiegelt und mit auf die Adresse zu setzender Bemerkung

Leinenlieferung betreffend anher einzureichen sind. Die Proben des zu lie­fernden Leinens und die näheren Lieferungsbe­dingungen fönen bei der hiesigen Kaserneninspektion eingesehen werden.

Cassel am 13. April 1864.

Kurfürstliches KriegSminislcrinm, Militairökonomiedepartement.

vt. Panl.

7. Durch die Versetzung des Pfarrers zu Ginn- heim ist die bafige Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem Aufügen hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird, daß Bewerbungsgesnche um dieselbe, unter Angabe des Lebensalters deS Be­werbers, binnen vier Wochen dahier einzureichen sind.

Hanau am 13. April 1864.

Kurfürstliches evangelisches Konsistorium. H a r b o r d t.

vt. Spangenberg.

8. Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau.

Dem Lebrer Georg Lehdorf zu Breitenbach im Kreis Schlüchtern ist die erledigte erste Schul- skelle zu Seckbach übertragen worden.