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Pein 1865 an Dienst den 24. M a i d. 3., Morgens 10 Uhr, in dem Lokal der Oberfinanz- kammer zu Cassel öffentlich auSgeboten werden. Bewerber, welche sich' über landwirthschaftliche Kenntnisse und über den Besitz eines hinreichenden Betriebskapitals von mindestens 20,000 Thlr. als­bald im Termin durch glaubhafte Zeugnisse ans- weisen müssen, werden hierzu eingeladen und liegen die Pachtbcdinguugcn bei der Meuterei Fulda und im Sekretariat der untetzeichneten Behörde zur Einsicht offen.

Cassel am 24. März 1864.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

R o m m c l.

vt. Schmelz.

5. Der Obergerichtsassessor Sch m ed c s in Hanau ist durch Beschluß Kurfürstlichen Justizministeriums vpm 26. d. M. zum Stellvertreter des dasigen Staatsprokurators für Verhinderungsfälle bestellt. Cassel am 31. März 1864.

Der Aenerälstaatsprokurator S ch ü l e r.

vt Stern.

3) Serie N > Nr. 929 vom 16. Dezember 1839, über 200 Thlr.;

4) Serie I!' Nr. 2053 vom 15. September 1841, über 200 Thlr., nebst dazu gehörigen Zinsabschnitten, wird nun­mehr in Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 18., Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibungen und der Zinsabschnit­te zum zweiten Mal anfgefördert, sich', unter deren Vorlegung, so gewiß vor Ablauf von drei Monaten, vom Tag dieser Aufforderung an, bei der Landes­kreditkasse zu melden, als sonst Duplikatscheine aus­gestellt und an deren Besitzer die Zahlung der Zinsen sowohl als der Kapitale stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die, Origiualschuldverschreibnugen oder die Zins­abschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, ge­leistet werden soll.

Cassel am 23. März 1864.

Kurfürstliche Direktion der LandeSkreditkasse.

W a n g e in a n n.

vi. Manns.

6. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 26. Januar 1863, in Betreff der dem Handschuh- macher Joseph Bonuesoi zu Cassel'abhanden gekommenen, aus den Inhaber lautenden Schuldver­schreibungen der Kurhessischen LandeSkreditkasse:

1) Serie O Nr. 12,062 vom 3. 3uiti 1859, über 100 Thlr.;

2) Serie O Nr, 12,134 vom 8. Juni 1859, über 100 Thlr.;

7. Die Tteuerrektifikation der Gemarkungen Wol- ferborn, Breitenborn und Weiherhof, Amts Wächtersbach, ist angeordnet und deren Ausführung dem Stenerrevisor Lomb, dermalen in Birstein, übertragen worden.

Cassel am 1. April 1864.

Kurfürstliches Oberstenerkolleginm.

R o h d e.

8. In Gemäßheit des §. 7 der Verordnung vom 13. September 1827, die Arzneitaxe betreffend, und mit Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern werden folgende Abänderungen der Taxpreise eini­ger Arzneimittel zur öffentlichen Kenntniß gebracht

Gewicht.

Sgr.

Hlr.

Aqua Chaniomillae

1

Unze

'

6

Elaeosaceharum Chaniomillae

1

Drachme

4

6

Flores Cbamom. vulgär.

1

Unze

2

-

? n 7,

7

Pfund

. 9

-

., pulv. gross.

1

Unze

2

4

55 7? 7) 7?

7

Pfund

10,

6

., subtil.

1

Unze

2

. 8

Oleum Chaniomillae citratum

1

Scrupel

30

.

., Jecoris Asclli

1

Unze

1

6

55 55 5?

1 *

Psuud

6

6

Die Apotheker, sowie Alle,-die cS angeht, haben sich vom 15. April d. J. an hiernach zu achten. Lastet am 26. März 1864. Kurfürstliches Obermedizinalkollegium.

C r a m e r.

vl Schwarzenberg.