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Pein 1865 an Dienst aß den 24. M a i d. 3., Morgens 10 Uhr, in dem Lokal der Oberfinanz- kammer zu Cassel öffentlich auSgeboten werden. Bewerber, welche sich' über landwirthschaftliche Kenntnisse und über den Besitz eines hinreichenden Betriebskapitals von mindestens 20,000 Thlr. alsbald im Termin durch glaubhafte Zeugnisse ans- weisen müssen, werden hierzu eingeladen und liegen die Pachtbcdinguugcn bei der Meuterei Fulda und im Sekretariat der untetzeichneten Behörde zur Einsicht offen.
Cassel am 24. März 1864.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
R o m m c l.
vt. Schmelz.
5. Der Obergerichtsassessor Sch m ed c s in Hanau ist durch Beschluß Kurfürstlichen Justizministeriums vpm 26. d. M. zum Stellvertreter des dasigen Staatsprokurators für Verhinderungsfälle bestellt. Cassel am 31. März 1864.
Der Aenerälstaatsprokurator S ch ü l e r.
vt Stern.
3) Serie N > Nr. 929 vom 16. Dezember 1839, über 200 Thlr.;
4) Serie I!' Nr. 2053 vom 15. September 1841, über 200 Thlr., nebst dazu gehörigen Zinsabschnitten, wird nunmehr in Gemäßheit des §. 6 der Verordnung vom 18., Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber dieser Schuldverschreibungen und der Zinsabschnitte zum zweiten Mal anfgefördert, sich', unter deren Vorlegung, so gewiß vor Ablauf von drei Monaten, vom Tag dieser Aufforderung an, bei der Landeskreditkasse zu melden, als sonst Duplikatscheine ausgestellt und an deren Besitzer die Zahlung der Zinsen sowohl als der Kapitale stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die, Origiualschuldverschreibnugen oder die Zinsabschnitte zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden soll.
Cassel am 23. März 1864.
Kurfürstliche Direktion der LandeSkreditkasse.
W a n g e in a n n.
vi. Manns.
6. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 26. Januar 1863, in Betreff der dem Handschuh- macher Joseph Bonuesoi zu Cassel'abhanden gekommenen, aus den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen der Kurhessischen LandeSkreditkasse:
1) Serie O Nr. 12,062 vom 3. 3uiti 1859, über 100 Thlr.;
2) Serie O Nr, 12,134 vom 8. Juni 1859, über 100 Thlr.;
7. Die Tteuerrektifikation der Gemarkungen Wol- ferborn, Breitenborn und Weiherhof, Amts Wächtersbach, ist angeordnet und deren Ausführung dem Stenerrevisor Lomb, dermalen in Birstein, übertragen worden.
Cassel am 1. April 1864.
Kurfürstliches Oberstenerkolleginm.
R o h d e.
8. In Gemäßheit des §. 7 der Verordnung vom 13. September 1827, die Arzneitaxe betreffend, und mit Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern werden folgende Abänderungen der Taxpreise einiger Arzneimittel zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Gewicht.
Sgr.
Hlr.
Aqua Chaniomillae
1
Unze
' —
6
Elaeosaceharum Chaniomillae
1
Drachme
4
6
Flores Cbamom. vulgär.
1
Unze
2
—-
•? n 7,
7
Pfund
. 9
-—
., pulv. gross.
1
Unze
2
4
55 7? 7) 7?
7
Pfund
10,
6
., „ „ subtil.
1
Unze
2
. 8
Oleum Chaniomillae citratum
1
Scrupel
30
— .
., Jecoris Asclli
1
Unze
1
6
55 55 5?
1 *
Psuud
6
6
Die Apotheker, sowie Alle,-die cS angeht, haben sich vom 15. April d. J. an hiernach zu achten. Lastet am 26. März 1864. Kurfürstliches Obermedizinalkollegium.
C r a m e r.
vl Schwarzenberg.