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dem Expedienten Karl Neuber aus Fulda die Stelle eines Polizeiexpedieuteu bei der Polizeidirektion zu Fulda provisorisch zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der K n r f ü r st haben allergnadigst geruhet:

dem Metropolitan und ersten Pfarrer zu Homberg Friedrich Hoffmaun die erledigte Pfarrei Felsberg nebst dem Metropolitanat der Klasse gleichen Na­mens zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den RegierungSrath Ries; von Schcuru- s ch l o ß 'zu Lasset zum Vorsitzenden Mitglied der Direktion des Landkrankenhauses für die Provinz Niederhessen zu bestellen und

den RegierungSdirektor von Benning zu Cassel von Versetzung dieser Stelle zu entbinden.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

l. Geeignete Bewerber um die erledigte Amts- wundarztstellc zu Notenburg werden hierdurch auf­gefordert, ihre deshalbigen Gesuche binnen vier Wochen ander einzureichen.

Lasset am 20. Februar 1864.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

v. B e n n i n g.

vt Matthei.

2. Kekanntmachrmg.

Zum öffentlichen Verkauf der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Atontag den 18. April d. I. und folgende Tage anberaumt.

In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alS- bald baar bezahlt werden, auch sämmtliche vom 1. März 1863 an bis Ende Angust 1863 versetzten -und die bis den 1., bzw. den 31. März d. I. ver­längerten Pfänder müssen (wie solches die Leih- zettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schluß des Monats März d. I., weil als­dann die Bücher geschlossen werden, entweder anS- gelöst oder umgeschrieben sein. Bei Pfändern, . welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegen­stände enthalten, findet jedoch nach der Lombards­ordnung keine Umschreibung Statt. Zur Befor- derung deS Geschäfts wird die Ochreibstubc wäh­rend derUmschreibzeit auch Mittwoch und Smustag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf auf­merksam gemacht, daß die Einlösung verfallener

Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende März d. I. der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkauf kommen.

Hanau am 7. Mär; 1864,

Kurfürstliche Leihbankdirektion. Küh n ert.

vt. Groß.

3. Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der P r o v i n z Hana u.

Der Schulamtskandidat Christian Edward Wil­helm Thiel aus Trehsa ist zum dritten Lehrer an der Schule zu Fechenheim ernannt worden.

4. Durch die Versetzung des ersten Pfarrers zu Schlüchtern ist diese Pfarrstelle erledigt worden, was mit dem Aufügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Bewerbungsgesuche um dieselbe, unter Angabe des Lebensalters des Bewerbers, binnen V> Wochen dahier einzureichen sind.

Hanau am 5. März 1864.

Kurfürstliches cvangel. Konsistorium. Harbordt.

vt. Spangenberg.

Besondere Bekanntmachungen

der Verwaltungs- und Finanzbchördcn.

1. Die chronologische Uebersicht von dem Jahrgang 1863 des Kurhessischen Gesetz­blattes ist erschienen und im Waisenhaus verlagskomtoir zu Cassel zu haben für 2 Sgr. aus Schreibpapier und IM auf Druck­papier.

2. Die ungehorsamen Militairpslichtigen. als:

1) Karl Friedrich Robert Hauckcroth aus Eschwege; 2) Georg Knicrim, 3) Heinrich Schade und 4) Christoph W a g c st e r aus Nicdcrhone; 5) Heinrich Gundla ch aus Fran- kershauscu: 6) Konrad Karl Sippel aus Frie- men; 7) Georg Götting und 8) Joh. Karl 9i e i tz aus Waldkappel; 9) Christian Heinrich Becker aus Wichmannshausen; 10) Jakob l ler von da; 11) Salomon Stern und 12) Heinrich VauPel aus Netra; 13) Friedrich Wilhelm S ch e l l h a s aus Röhrda und 14) Georg Christoph B ö r n er aus Völkershausen, welche sich weder bei der diesjährigen Aushebung, noch nach derselben bis jetzt gestellt haben, werden hierdurch in Gemäßheit des §. 68 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848 auf-