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Hanau^ DormMag den 2L JäMar 1864

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geratet :

den vorhinnigen Oberjäger'-'Georg Zülch zum Kanzlisten bei der Direktion der Landeskreditkasse, provisorisch zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet':

den Leibjäger Karl Mirbach Provisorisch zum Wildmeistcr zu Schloß Fasanerie bei Fulda zu cr- üeuncn.

Seine Königliche Hoheit der Kurfü r st haben allergnädigst geruhet:

den Kastellan Ackermann im Schlosse zu Roten« bürg zu pensioniren;

den provisorischen Kastellan David Vollgraff im Schlosse zu Fulda in gleicher Eigenschaft in das Schloß zu Rotenburg zu versetzen;

den Hvflakai Julius Balbewein provisorisch zum Kastellan im Schlosse zu Fulda, sowie

den Hoflakai Simon Stirn provisorisch zum Hof« fourier zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Feldwebel Friedrich Rhppert vom 2. In­fanterieregiment, genannt Landgraf Wilhelm, in Hanau

zum Kauzlisten bei dem neugebildeten Obergericht daselbst provisorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den pettsionirten Sergeanten Heinrich Blume zu Eassel zum Kassenschreiber bei der Kriegskasse zu cr- ndnnen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

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Die Ausführung von Erd-, Planirnngs- und Befestigungsarbeiten, sowie von Durchlässen, kleine­ren Brücken, Wege- Unter- und Ueberführungen in der Sektion Fulda, und zwar:

des 1. Looses, veranschlagt zu 13,362 Thlr.,

des 2. Looses, veranschlagt zu 132,750 Thlr.,

des 3. Looses, veranschlagt zu 57,092 Thlr.,

soll im Weg des öffentlichen Submissionsverfah­rens au Unternehmer verdungen werden.

Die betreffenden Profile, Pläne und Bercchnnn- gen, sowie die Submissionsbedingungen sind vom 4. Januar 1864 ab täglich in unserem technischen